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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP):

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Henke, dass es das Achte Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes ist, liegt daran, dass wir demnächst den Landtag der neunten Wahlperiode wählen. Denn vor einer Landtagswahl haben wir oftmals die Anzahl der Wahlkreise reduziert oder auch den Zuschnitt der Wahlkreise entsprechend anpassen müssen.

Deshalb werden die Änderungen 1 bis 6 von uns natürlich mitgetragen. Es ist eine Gelegenheit, Hinweise der Kreis- und Landeswahlleiterin mit aufzunehmen, um zu schauen, wo es Unklarheiten gibt und was man noch klarer fassen kann. Das sind also keine wesentlichen, aber wichtige Änderungen.

Die Änderung Nummer 7 ist tatsächlich die Änderung des Wahlkreiszuschnitts. Herr Zietmann hat in einem Punkt eine richtige Zahlengrundlage, nämlich den Wahlkreisbericht der Landesregierung, der für uns als Gesetzgeber Ausgangspunkt ist, um im Landtag eine Wahlgesetzänderung vorzuschlagen.

Herr Zietmann, Sie hätten allerdings dem Einbringer Herrn Schulenburg vielleicht zuhören müssen, dass es durch die Änderung des Zensus 2011 und des Zensus 2022 dann auch eine Änderung gab und dass die Gefahr besteht, dass der Wahlkreis 8 - Wolmirstedt -, der jetzt bei 19,9 % liegt, die magische Grenze von 20 % überschreitet und der damit zwingend zu ändern ist. Diese Gefahr mögen Sie nicht sehen. Wir sehen sie. Deshalb ist es verantwortungsvoll, an dieser Stelle eine Änderung vorzuschlagen.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Deshalb bitte ich auch um die Überweisung in den Ausschuss

Lassen Sie mich die letzte Minute meiner Redezeit dafür verwenden, Ihnen zu sagen, was wir Freien Demokraten uns darüber hinaus hätten vorstellen können. Das geht sicherlich in allererster Linie an meine geschätzten Kollegen in der CDU-Fraktion. Wir haben eine ganze Reihe von Wahlkreisen, die eine so starke Unter- oder Überdeckung haben, sodass man eigentlich nur noch schwer von einer Gleichheit der Wahl reden kann.

Wir haben, wenn wir einmal den nächsten Wahlkreis, den Wahlkreis Salzwedel betrachten, eine Unterdeckung. Dort gibt es 39 495 Wahlberechtigte. Den höchsten Iststand, also eine positive Abweichung haben wir im Wahlkreis Magdeburg IV mit 57 055 Wahlberechtigten. Das sind also in den Wahlkreisen ganz unterschiedliche Herausforderungen.

Aus unserer Sicht muss das Ideal doch sein, möglichst nah an gleich große Wahlkreise heranzukommen. Das ist nicht einfach. Der Kollege Erben hat darauf hingewiesen. Dieser Aufgabe werden wir uns in der nächsten Wahlperiode stellen müssen.

Hinzukommt, Frau Ministerin, dass auch der Staatsgerichtshof in Niedersachsen am 16. Dezember, also vor wenigen Tagen, ein Gerichtsurteil


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Herr Kosmehl, fertig werden.


Guido Kosmehl (FDP):

  einen Satz noch bitte, Herr Präsident   gefasst hat. Niedersachsen hat eine höhere Grenze als Sachsen-Anhalt, nämlich 25 %. Aber wenn die Mehrheit der Wahlkreise eine Abweichung von mehr als 15 % aufweist, dann ist das keine Ausnahme, die man dulden kann, sondern dann muss der Gesetzgeber eingreifen. Auch das könnte uns drohen, weil wir eine ganze Reihe von Wahlkreisen haben. - Vielen Dank, Herr Präsident, für Ihre Nachsicht.