Eva Feußner (Ministerin für Bildung):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in den vergangenen Jahren wurden Regelungen geschaffen, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung mit einem jährlichen finanziellen Ausgleich, auch in attraktiver Höhe, nämlich der Bruttostundenvergütung, einen Anreiz zur Leistung von Mehrzeit setzten.
De facto besteht für Lehrkräfte mit der Flexistunden-Regelung bereits eine Art Jahresarbeitszeitkonto; denn das gesamte Schuljahr bildet den Ausgleichszeitraum für Mehr- und Minderzeiten. Darüber hinaus besteht aber bei vielen Lehrkräften der Wunsch, der auch im Koalitionsvertrag abgebildet worden ist, längerfristig Zeitguthaben anzusammeln, um vielleicht in ferner Zukunft, z. B. mit einem Blockabbau, etwas vorgezogen in den Renten- oder Ruhestand eintreten zu können oder um im Alter die Unterrichtsverpflichtung linear etwas zu reduzieren. Für das Land besteht somit die Möglichkeit, aktuell zusätzliches Arbeitsvermögen auf Kosten zukünftiger Arbeitsvermögen zu generieren.
Des Weiteren besteht der Wunsch nach monatlicher Auszahlbarkeit der zugesagten und eingeplanten Mehrzeiten als Zusatzstunden, die bisher leider nur zum Schuljahresende ausgezahlt werden konnten.
Liebe Abgeordnete! Die Landesregierung verfolgt das Ziel, die bestehenden jährlich auszahlbaren Instrumente, also den flexiblen Unterrichtseinsatz und die Zusatzstunden, um die freiwillige Möglichkeit des längerfristigen Ansparens zu ergänzen. Aber - das möchte ich hier auch darstellen - die Gestaltung des Guthabenabbaus muss dabei mit Blick auf Prognosen für die Unterrichtsversorgung beschränkt werden. Es müssen auch Vorkehrungen zur Begrenzung der Guthabenauszahlung auf unvermeidbare sogenannte Störfälle, bei denen ein Freizeitausgleich auch im Block vor dem Ausscheiden aus dem Dienst nicht mehr möglich ist, getroffen werden.
So sieht die Landesregierung mit den für Anfang des Jahres 2023, also zum kommenden Schulhalbjahr, geplanten Neuregelungen einen regelmäßigen Guthabenabbau des Ausgleichskontos, also linear ermäßigte Unterrichtsverpflichtung oder Blockfreistellungen, ab dem Schuljahresbeginn 2032 bzw. 2033 - das ist ein langer Zeitraum - vor.
(Thomas Lippmann, DIE LINKE, lacht)
Ab diesem Zeitraum ist nach den derzeitigen Prognosen für die Unterrichtsversorgung von einer Entspannung beim Personalbedarf auszugehen, sodass dieses zukünftige Arbeitsvermögen für den Freizeitausgleich ab dann nutzbar ist.
Bei Lehrkräften, die vor dem regelmäßigen Abbauzeitraum das 63. Lebensjahr vollenden, soll der Umfang des Ansparvolumens auf ein Maß beschränkt werden, das innerhalb üblicher Kündigungsfristen im Block abgebaut werden kann. Damit werden sogenannte Auszahlungsfälle des Ausgleichskontos auf unplanbare oder unvermeidliche Störfälle beschränkt. Das ist auch gut so.
Ja, verehrte Anwesende, die Landesregierung sieht sich auf einem guten Weg, um die erforderlichen Anpassungen, insbesondere der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte, noch in diesem Jahr im Anhörungsverfahren den Verbänden vorzulegen und Anfang des kommenden Jahres umzusetzen. Ich möchte insbesondere den Koalitionsfraktionen für diesen Antrag danken. Ich möchte mich für die bisherige gute Kooperation mit dem Finanzministerium bedanken. Natürlich bedanke ich mich bei allen für die Unterstützung dieses Vorhabens. - Vielen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)