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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

a)    Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2023

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1824

b)    Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1825


Meine Damen und Herren! Die Gesetzentwürfe werden zunächst von dem Minister für Finanzen eingebracht. Im Ältestenrat wurde die Redezeitstruktur „F“, also eine Redezeit von 120 Minuten, vereinbart. Zur Redereihenfolge der Fraktionen und zu den einzelnen Redezeiten werde ich mich vor der Eröffnung der Debatte noch einmal äußern. Ich erteile nunmehr dem Mitglied der Landesregierung, dem Finanzminister Herrn Richter, das Wort für die Einbringung. - Herr Richter, Sie haben das Wort. 


Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Haushaltsplanentwurf 2023 in Gänze und im Einzelnen eingehe, möchte ich gern etwas zum Zeitablauf und zum Zeitpunkt der Abgabe des Haushaltsplanentwurfs an den Landtag sagen. 

Nach der Regierungsbildung und der Vereidigung am 16. September 2021 haben wir sehr kurzfristig den Nachtragshaushalt und das Sondervermögen beschlossen. Die erste Lesung dazu fand im Novemberplenum 2021 statt, die zweite Lesung dann im Dezember. Parallel dazu haben wir den Haushaltsplanentwurf 2022 erarbeitet, der am 7. März 2022 im Rahmen einer Sondersitzung eingebracht wurde und nach der zweiten Lesung in der Maisitzung beschlossen wurde. Parallel dazu wurde bereits der Haushaltsplanentwurf 2023 erarbeitet. 

Ich höre immer noch die Kritik, dass dieser Entwurf zu spät komme. Ich verweise auf § 30 der Landeshaushaltsordnung, danach hätte er Anfang Oktober eingebracht werden müssen. Dabei handelt sich jedoch um eine Vorschrift, in der es heißt: „in der Regel“. Ich denke, in Anbetracht der Gesamtsituation ist das nachvollziehbar. Es sind schwierige Verhandlungen, nicht nur weil die lieben Ressorts natürlich gern mehr haben wollen, als der Haushalt hergibt. Auch die schwierige Situation - Wie geht es mit Corona weiter? Wie können wir im Haushalt schon die Folgen des Ukrainekrieges einplanen? - führte dazu, dass wir den Entwurf mit einem Monat Verzögerung heute einbringen. Diejenigen, die Kritik geäußert haben, sollten sich vielleicht auch einmal mit diesem Zeitplan auseinandersetzen. - Das wollte ich hier zu Protokoll geben.

Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an die Regierungserklärung anschließen. Es sind besondere, herausfordernde Zeiten. Es sind Zeiten großer Unsicherheit, die alle Bürger unseres Landes, unsere Gesellschaft insgesamt betreffen. 

Wir alle hofften, uns nach zwei Jahren Coronakrise wieder in normalem Fahrwasser bewegen zu können. Seit dem 24. Februar 2022, mit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, sind wir wieder im Krisenmodus. Die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge gilt es zu organisieren. Der exorbitante Anstieg der Energiepreise muss für die Bürger und die Unternehmen begrenzt und die Inflation abgefedert werden. 

Die aktuellen Herausforderungen, über die wir teilweise schon während der Haushaltsverhandlungen zum Haushaltsplan 2022 im April und Mai dieses Jahres diskutierten, halten uns weiter in Atem. Die Regierungschefinnen und  chefs ringen seit April darum, wie wir diese aktuellen enormen Herausforderungen stemmen können. 

Meine Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt entgegnet dieser Krise infolge der Einigung der Länder mit dem Bund mit einem Finanzpaket mit einem Gesamtvolumen von - wir hörten es gerade in der Regierungserklärung – rund 1,5 Milliarden € im Jahr 2023. Hiervon werden rund 900 Millionen € im Haushaltsjahr 2023 an die Bürgerinnen und Bürger, an Institutionen, Kommunen und die Wirtschaft im Land zurückgegeben. 

Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Die steuerlichen Entlastungen aus den Entlastungspaketen I und II - darin enthalten ist bspw. die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1 200 € - schlagen mit 53 Millionen € zu Buche. 

Die steuerlichen Entlastungen aus dem Entlastungspaket III - dazu zählen bspw. die Anpassung des Einkommensteuertarifs und die Anhebung des Grundfreibetrags für den Inflationsausgleich, die Anhebung des Kinderfreibetrages und vieles mehr, das Ihnen sicherlich bekannt ist - machen 378 Millionen € aus. 

Weitere Mittel in Höhe von 90 Millionen € setzen wir ein, um die Hochschulen bei Energiekostenerhöhungen mit 20 Millionen € entlasten, um die Kommunen, insbesondere die Landkreise, über das FAG - Stichwort: Revisionsklausel - mit 46 Millionen € zu stärken und um bereits jetzt absehbare Kosten für Flüchtlinge in den Geschäftsbereichen Bildungsministeriums und des Wissenschafts- und Umweltministeriums in Höhe von 24 Millionen € zu finanzieren. 

Zusätzlich haben wir im Einzelplan 13 Vorsorge durch eine globale Mehrausgabe in Höhe von 369 Millionen € getroffen. Daraus werden wir die Mehrausgaben des Landes in Höhe von insgesamt 108 Millionen € finanzieren. Diese entstehen durch das Entlastungspaket III, nämlich die Erhöhung des Wohngelds - auf das Land entfallen dafür nach jetzigem Stand ca. 58 Millionen € - und die Nachfolge des 9 €-Tickets, für das nach heutiger Einschätzung Kosten in Höhe von rund 50 Millionen € beziffert werden können. 

Von den 369 Millionen € verbleiben, wenn man mitgerechnet hat, 261 Millionen €. Wir haben überdies die Erhöhung des Kindergeldes zu berücksichtigen. Im Übrigen können Sie davon ausgehen, dass Finanzminister davon ähnlich spät erfahren wie viele andere auch. Das ist in einer Nachtaktion erfolgt; wir haben es am nächsten Morgen durch die Presse erfahren. Durch die Erhöhung des Kindergeldes ergeben sich für das Land Mehrkosten in Höhe von 31 Millionen €. Für weitere Hilfen an den Stellen, an denen der Bund aus unserer Sicht Maßnahmen nicht ausreichend finanziell unterstützt, stehen uns somit noch etwas mehr als 200 Millionen € zur Verfügung. 

Hinzu kommen durch das Land verbürgte laufende Finanzierungsprogramme bei der IB mit einem Volumen von rund 650 Millionen €. Mir ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir hierbei sehr, sehr schnell reagiert haben, nämlich schon bei den ersten Gesprächen im März dieses Jahres. Wir haben allein für Stadtwerke einen Bürgschaftsrahmen von rund 100 Millionen € zur Verfügung. Bisher sind Mittel in Höhe von 43 Millionen € angefragt und in Höhe von 28 Millionen € durch die Investitionsbank genehmigt worden. 

Für Kommunen, die das Geld dann an ihre Stadtwerke weiterreichen können, haben wir einen Investitionsrahmen von 100 Millionen € vorgesehen. Bisher haben wir allerdings nur eine einzige entsprechende Anfrage zu verzeichnen. 

Für die Wohnungsgesellschaften haben wir Mittel in Höhe von 250 Million € zur Verfügung. Bisher sind Mittel in Höhe von 3 Millionen € beantragt und genehmigt worden. Diverse Anfragen laufen. Darüber hinaus haben wir noch für den KMU-Bereich und für den Nicht-KMU-Bereich Mittel in Höhe von 200 Millionen € zur Verfügung, um auch in diesem Bereich sicherzustellen, dass Liquidität gegeben ist, sodass uns kein Unternehmen wegrutscht, bevor klar wird, wie die Hilfen durch die Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler - ich sage es noch einmal: das ist das 200 Milliarden €-Paket - letztlich umgesetzt werden.

Wir gewährleisten so, dass Wirtschaftsunternehmen, Stadtwerke, Wohnungsbauunternehmen, Kommunen und Krankenhäuser mit ausreichender Liquidität versorgt sind. Entlastung, Unterstützung, Härtefall- und Liquiditätshilfen sind die Instrumente des Landes zur Begegnung der Krise, wobei diese Instrumente Hand in Hand gehen. Komplementär wirken auch die Mittel im Bereich „Restart von Wirtschaft und Gesellschaft“ aus dem Corona-Sondervermögen in Höhe von 305 Millionen € in dem Zeitraum von 2022 bis 2027. 

Wir als Landesregierung legen einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 vor, der gleichzeitig Vorsorge zur Bewältigung der aktuellen Krise vorsieht. Inflation und Rezession führen bei Bund und Ländern zu der Situation, dass einerseits die Steuereinnahmen weiter ansteigen und wir andererseits Schulden im Einklang mit der Schuldenbremse aufnehmen dürfen, um die konjunkturell bedingten Steuermindereinnahmen zu kompensieren. 

Es mag ungewöhnlich klingen: Auch ich habe nicht erwartet, dass der inflationsgetriebene Anstieg der Steuereinnahmen so stark ausfällt, dass er die wirtschaftliche Abschwächung überkompensiert. Das ist ungewöhnlich. Wir als Landesregierung haben sehr schnell reagiert und unmittelbar nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung den Haushaltsplanentwurf angepasst. Ich mache es einmal ganz deutlich: Aus diesem Grund haben wir an dieser Stelle keine Zeit verloren.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Meine Damen und Herren! Ich höre die Stimmen aus den Reihen des Landtags, die bemängeln, das sei zu wenig Geld und die Umsetzung landeseigener Hilfspakete erfolge zu langsam. Beides weise ich entschieden zurück.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Der Haushaltsplanentwurf 2023 der Landesregierung weist Spielräume aus, mit denen das Land unterstützen kann, wo Härtefälle auftreten, denen von Bundesseite nicht ausreichend geholfen werden kann. Zusätzlich bietet unsere Investitionsbank, wie bereits erwähnt, schon heute Programme, mit denen Unternehmen, Kommunen, kommunalen Unternehmen, auch Stadtwerken schnell geholfen werden kann. 

Ich erinnere nochmals daran, dass das Land mit dem Sondervermögen „Corona“ bspw. die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen im Land unterstützt. Nein, der Staat nimmt nicht zu wenig Geld in die Hand.

Meine Damen und Herren! Den Vorwurf, wir seien zu langsam, kann ich als Finanzminister nicht gelten lassen. Werden die Hilfsmaßnahmen zwischen Bund und Ländern nicht koordiniert und nicht untereinander abgestimmt, verbrennen wir als Land Geld. So würden wir einige Bereiche doppelt fördern, andere Bereiche vielleicht gar nicht und hätten unsere Möglichkeiten im Ergebnis zu früh und an falscher Stelle erschöpft. So herausfordernde Zeiten wie jetzt erfordern schnelles und entschlossenes Handeln, aber erst dann, wenn die Karten auf dem Tisch liegen.

Meine Damen und Herren! Das Haushaltsvolumen des Jahres 2023 wird nach dem Jahr 2022 einen neuen Höchststand erreichen. Es sind Ausgaben in Höhe von 13,5 Milliarden € vorgesehen. Ich möchte an dieser Stelle den Haushalt anhand wesentlicher finanzwirtschaftlicher Quoten und Daten einordnen. Die Steuerdeckungsquote ist mit 66,2 % deutlich angestiegen. Sie hat das Vor-Corona-Niveau erstmals überschritten. Im Haushaltsjahr 2022 lagen wir bei einer Quote von 60,6 %. Ich möchte ausdrücklich sagen: Die Quote von 66,2 % ist noch viel zu niedrig; dabei haben wir noch viel Luft nach oben. Daran müssen wir auch noch sehr, sehr stark arbeiten. 

Die Investitionsquote liegt bei 15 %. Ihr liegen Investitionsausgaben in Höhe von rund 1,993 Milliarden € zugrunde. Im Jahr 2022 hatten wir Investitionsausgaben in Höhe von 2,4 Milliarden €; das entsprach einem Anteil von rund 18 %. Ich weise darauf hin: Das Ist lag im Jahr 2021 bei 10,55 %. Jetzt kann natürlich jeder sagen - ich habe dahin gehend auch die Presse verfolgt  , dass die Investitionsquote gegenüber dem Jahr 2022 um 17 % zurückgegangen ist. Man muss sich aber vor Augen halten: Im Jahr 2022 waren darin noch erhebliche Beträge für den Hochwasserschutz enthalten, und wir haben das alte OP, das ausläuft, und das neue, das allein im Jahr 2022 einen erheblichen Betrag ausmachte, um dann das alte OP - ich sage es einmal so - entsprechend positiv für das Land abschließen zu können.

Wir sparen also nicht bei den Investitionen, sondern wir nähern uns mehr den realisierbaren Möglichkeiten an. Auch hierbei ist die Überschneidung - das habe ich eben schon gesagt - bei den Förderperioden im EFRE zu beachten, sodass wir insgesamt - das möchte ich deutlich machen - auch mit einer Investitionsquote von 15 % noch sehr, sehr hoch liegen. Die alten Länder wären dankbar und froh darüber, wenn sie solche Investitionsquoten in ihren Haushalten hätten nachweisen können.

Im Folgenden nenne ich im Einzelnen die Investitionsbereiche:

•    das Gesundheitswesen mit Mitteln in Höhe von rund 74 Millionen €,

•    der Schulbau mit Mitteln in Höhe von 91 Millionen €,

•    die GRW-Förderung mit Mitteln in Höhe von 113 Millionen €, 

•    die Hochwasserhilfen aus dem Jahr 2013 mit Mitteln in Höhe von rund 108 Millionen €,

•    die Strukturstärkung der Kohleregionen mit Mitteln in Höhe von rund 144 Millionen €,

•    die Programme EFRE und ELER mit Mitteln in Höhe von rund 329 Millionen €,

•    der Landesstraßenbau mit Mitteln in Höhe von 107 Millionen €,

•    der Städtebau mit Mitteln in Höhe von rund 92 Millionen €,

•    Verkehr und ÖPNV mit Mitteln in Höhe von rund 104 Millionen €,

•    die Digitalisierung mit Mitteln in Höhe von rund 55 Millionen €,

•    der Ressort- und Hochschulbau zusammen mit Mitteln in Höhe von 146 Millionen €.

Wir müssen nach wie vor große Anstrengungen unternehmen, um diese Mittel im Haushaltsvollzug umzusetzen. Der Blick auf das Investitionsgeschehen der Vorjahre zeigt, dass diese Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft wurden. Wie gesagt, wir haben alle Anstrengungen zu unternehmen, um dieses große Volumen im Jahr 2023 im Vollzug letztlich wirklich ausgeben zu können.

Die Personalausgaben liegen mit 4,2 Milliarden € bei ca. einem Drittel des Haushaltsvolumens. Das ist nicht nur die Hauptgruppe 4, sondern auch die Hauptgruppe 6. Dahinter verbergen sich Universitäten, unsere Gesellschaften usw. 

Die Kommunen partizipieren am Gesamthaushaltsvolumen mit Mitteln in Höhe von insgesamt 3,952 Milliarden €. Das sind die Zuweisungen nach FAG im Umfang von 1,796 Milliarden € sowie die Zuweisungen außerhalb des FAG im Umfang von 2,156 Milliarden €.

Neben den Mitteln in Höhe von 13,5 Milliarden €, die der Haushaltsplanentwurf vorsieht, stehen im Sondervermögen „Corona“ im kommenden Jahr nochmals Mittel in Höhe von 400 Millionen € zur Verfügung. Wenn Sie all das zusammenrechnen, dann haben wir Mittel in Höhe von ca. 14 Milliarden € zur Verfügung, die wir dann im Haushaltsvollzug umzusetzen hätten.

Ich kann mich an die gestrige Diskussion zum Sondervermögen erinnern. Dieses würde sich um die Beträge erhöhen, die in diesem Jahr nicht verausgabt werden. Ich habe gestern schon darauf hingewiesen, dass wir bei ca. 420 Millionen €, 425 Millionen € liegen, und zwar bei einer Jahresscheibe von 699 Millionen €. Ich will noch einmal deutlich machen - so haben Sie es auch beschlossen  : Die 63 Maßnahmen müssen in diesem Jahr begonnen worden sein; Maßnahmen, die nicht begonnen wurden, gehen in die Tilgung.

(Zustimmung bei der FDP)

Wir gehen davon aus, dass der größte Teil der Maßnahmen tatsächlich einen Beginn verzeichnen kann. Insoweit gehe ich auch davon aus, dass wir im Jahr 2023 noch mehr Mittel, über die 400 Millionen € hinaus, zur Verfügung haben werden.

Die Haushaltsverhandlungen - das zum zeitlichen Ablauf und zu den Inhalten - wurden mit Ausgabeneckwerten gestartet, die zunächst gegenüber dem Jahr 2021 für alle Ressorteinzelpläne ein Ausgabenplus von 5,5 % vorsahen. Durch die Steuerschätzung im Mai 2022, die weitaus besser ausfiel als die Steuerschätzung im November 2021, konnte das Ausgabenplus von 6,5 % an dieser Stelle entsprechend einbezogen werden. 

Viele Ausgaben wurden vor die Klammer gezogen. Das heißt, ein Ausgabenwachstum wurde in den Facheinzelplänen nicht angerechnet, sodass z. B. die Energiekostensteigerungen, die Corona- und Flüchtlingskosten und die Kosten für die Konzentrierung von Förderprogrammen bei der IB vor der Klammer liegen.

Insgesamt konnten die Ausgaben der Facheinzelpläne um durchschnittlich - ich sage ausdrücklich: durchschnittlich - 10,7 % angehoben werden. Wenn Sie nachschauen, dann werden Sie auch Einzelpläne finden, die nicht diese 10,7 % aufweisen, aber es gibt auch andere Einzelpläne, bei denen die Steigerung bei 15 % bis 17 % liegt.

Meine Damen und Herren! Im Personalhaushalt bleibt die Zielzahl für das Landespersonal nahezu konstant bei nunmehr knapp 43 000 Vollzeitäquivalenten. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle darauf, dass auch das Ist des Jahres 2022 konstant bei ca. 41 700 VZÄ verharrt und insoweit die Lücke zwischen Plan- und Istpersonal nahezu unverändert bleibt. Das heißt aber auch, dass die Personalbedarfe der Landesverwaltung im Haushalt ausreichend untersetzt sind.

Bei steigenden Personalausgaben müssen die VZÄ-Ziele und damit der Aufgabenbestand und die Art der Aufgabenwahrnehmung kritisch hinterfragt werden. Anders kann der im Koalitionsvertrag vorgesehene Personalbestand von 18,7 Vollzeitäquivalenten pro 1 000 Einwohner nicht erreicht werden. Und nur mit diesem Personalbestand und den damit verbundenen Ausgaben gelingt die dauerhafte Finanzierung der Schwerpunktsetzungen im Polizeivollzug und bei den Lehrkräften.

Trotz der angespannten Haushaltslage kann das Koalitionsziel von 7 000 Vollzeitäquivalenten im Polizeivollzug mit einem VZÄ-Ziel im Haushaltsplanentwurf 2023 von knapp 6 600 VZÄ weiterverfolgt werden.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Für die Schulen bietet der Haushalt die Voraussetzung, um Lehrer und Unterstützungspersonal einzustellen. Ziel ist die 103-prozentige Unterrichtsversorgung.

Auch wird die eigene Nachwuchsgewinnung gewährleistet. In nahezu allen Verwaltungsbereichen werden junge Menschen ausgebildet und an den Landesdienst gebunden. Der Haushaltsplanentwurf stellt sicher, dass grundsätzlich alle Absolventen übernommen werden können. Davon profitieren insbesondere die jungen Menschen, die sich für eine berufliche Zukunft in der Polizei, den Schulen, den Finanzämtern, den Gerichten und den Behörden der Landesverwaltung entschieden haben.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Mehr Spielräume wären sicherlich noch durch die Bildung eines Stellenpools eröffnet. Die Diskrepanz zwischen Realität, den Istzahlen, und dem Plan könnte so durch effizientere und flexiblere Bewirtschaftung verringert werden. So würde gleichzeitig der Haushalt entlastet, ohne die Einstellungen der Ressorts zu gefährden. Ich bedauere daher ausdrücklich, dass wir bisher keinen Konsens über einen Stellenpool herstellen konnten.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Dort, wo Bedarf besteht, könnte man natürlich auch, wenn das VZÄ-Ziel der Einzelressorts erreicht ist, über einen Stellenpool helfen. Vielleicht schaffen wir es im Verfahren, mit Ihnen gemeinsam diesen Stellenpool doch noch zu realisieren. Ich denke, es wäre in der Sache mehr als gerechtfertigt.

Meine Damen und Herren! Ein weiteres Thema, dem wir uns stellen müssen, ist die Zinswende. Das Jahr 2022 wird für eine längere Zeit das Jahr mit den geringsten Zinsausgaben bleiben. Denn die Schulden des Landes sind auf einen neuen Höchststand von 23,4 Milliarden € gestiegen und das Zinsumfeld ist umgeschlagen.

Die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen im Jahr 2022 müssen zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Hierzu gibt es die verfassungsrechtliche Vorgabe. Im Moment gehen wir von Tilgungen in Höhe von rund 900 Millionen € aus. Der Schuldenstand würde dann auf 22,5 Milliarden € sinken. Und das würde uns hinsichtlich der Zinslast schon erheblich helfen.

An dieser Stelle ein Hinweis an DIE LINKE: Es geht hier nicht nur um Generationengerechtigkeit und darum, wer die Schulden zurückzahlt. Je mehr Schulden wir machen, umso mehr belasten wir durch die Zinsaufwendungen die nächsten Haushalte und die Spielräume.

(Zustimmung bei der FDP - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Was halten Sie von Einnahmeerhöhungen?)

- Herr Gebhardt, wir brauchen jetzt nicht die Frage der Vermögensteuer diskutieren. Dazu kann man eine Menge sagen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Na doch! Das gehört doch dazu! Sie blenden das immer aus! Aber diese Möglichkeit besteht doch!)

- Lassen Sie mich ganz kurz noch ausführen. - Die nächsten Haushalte werden ganz stark durch entsprechende Erhöhungen der Zinsausgaben belastet. Und dieses Haus kennt das. Ich erinnere an die Zeit Anfang 2000, als Schuldenlasten von 900 Millionen € und mehr bestanden.

Sie wissen also, was es heißt, einen Haushalt aufzustellen, wenn sie allein in der Größenordnung schon einen Schuldendienst zu bedienen haben. Insoweit sollten wir sehr wohl darauf achten, dass wir mit einer Schuldenaufnahme, wenn wir sie nicht verhindern können, sehr bewusst umgehen.

Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind wieder Kreditaufnahmen in Höhe von 222 Millionen € eingeplant. Das ist für einen Finanzminister keine gute Aussage, aber im Hinblick auf das, was wir alles zu finanzieren haben, sehe ich sie als unumgänglich an.

Wie setzen sich die Kreditaufnahmen in Höhe von 222 Millionen € zusammen? - Ich hatte ja vorhin schon gesagt, dass wir aufgrund des negativen Wachstums im Jahr 2023 von - 0,4 %, so wie es im Augenblick erwartet wird, die Möglichkeit haben, aus konjunkturbedingten Kreditermächtigungen 273 Millionen € und aus Kreditaufnahmen finanzielle Transaktionen - insbesondere sind dies Kapitalzuführungen an die IPS und der Kauf von Gesellschaftsanteilen der SALEG in Höhe von 30 Millionen € - vorzunehmen. Davon abzuziehen ist die Tilgung der Notlagenkredite aus dem Jahr 2020 in Höhe von 80,9 Millionen €. So kommt man auf die 222 Millionen €.

Lassen Sie mich ganz kurz noch auf eines hinweisen: Die Kritik des Steuerzahlerbundes, dass wir die Tilgung von 80,9 Millionen € auf das Jahr 2024 verschieben würden, ist einfach nicht zutreffend. Wenn sie in den Haushaltsplanentwurf schauen, dann sehen Sie, dass wir diese Verschiebung nicht vorgenommen haben. Wir tilgen diese Kredite in Höhe von 80,9 Millionen € im Jahr 2023.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich will noch einmal deutlich sagen, mit seinen Kreditaufnahmen hält das Land die Regelungen der landesgesetzlichen und grundgesetzlichen Schuldenbremse ein.

Alle beschriebenen Maßnahmen können ohne das Ausrufen der Notlage durch den Landtag umgesetzt werden. Weitet sich die Krise aus, ist allerdings nicht auszuschließen, dass eine Notlage ausgerufen werden muss. Ich erinnere aber an meine anfangs gemachte Aussage, dass übereiltes Handeln zu Doppelförderungen und Verzerrungen führt und dass es dies zu vermeiden gilt. Ich sage es einmal so: Das Pulver muss gerade in Krisen trocken gehalten werden. Das tun wir mit unserem Haushaltsplanentwurf.

Meine Damen und Herren! Die kommunale Gruppe profitiert deutlich vom erneut gestiegenen Gesamthaushaltsvolumen von 13,5 Milliarden €.

Die Kommunen werden im Jahr 2023 deutlich mehr Steuern einnehmen als erwartet. Für den Zeitraum der aktuellen Herbststeuerschätzung - das ist der Zeitraum zwischen 2022 und 2026 - dürfen sie gegenüber der Maisteuerschätzung Mehreinnahmen in Höhe von 850 Millionen € erwarten. Im kommenden Jahr allein sind es für die Gemeinden Mehreinnahmen in Höhe von 147 Millionen €.

Zugleich wird das FAG mit dem heute eingebrachten Haushalt um 60,8 Millionen € auf dann fast 1,8 Milliarden € erhöht. Die Revisionsklausel nach dem FAG, welches wir im letzten Jahr für das Jahr 2023 beschlossen haben, sieht vor, die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2023 unter Zugrundelegung der Frühjahrssteuerschätzung und der Frühjahrsinflationsprognose für das Jahr 2023 zu überprüfen.

Im Ergebnis dieser Überprüfung hätte sich die Finanzausgleichsmasse für die Landkreise und kreisfreien Städte insgesamt nur um 15 Millionen € erhöht. Angesichts der außergewöhnlich hohen Inflation in diesem Jahr ist die Revisionsklausel aber zugunsten der Kommunen erweitert worden.

Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist auch der Inflationsprognose für das Jahr 2022 Rechnung getragen worden. Das Ergebnis ist die Erhöhung des FAG um 60,8 Millionen €. Davon entfallen 36,5 Millionen € auf die Landkreise und 24,3 Millionen € auf die kreisfreien Städte.

Das ist aus meiner Sicht gerechtfertigt; denn zum einen profitieren die Landkreise nicht unmittelbar von den höher erwarteten Steuereinnahmen. Zum anderen hilft die FAG-Anpassung genau dort, wo Mehrbedarfe, z. B. für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine, anfallen. In der aktuellen Krise sind gerade die Landkreise und die kreisfreien Städte ausgabenseitig besonders betroffen.

Für die kreisangehörigen Gemeinden ist keine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse vorgesehen. Auch das ist gerechtfertigt. Denn die Gemeinden haben hohe Steuereinnahmen, die ihnen bedarfsmindernd angerechnet werden.

Im Ergebnis der Revisionsberechnung ist die bestehende Finanzausgleichsmasse für die Gemeinden sogar um 15 Millionen € zu hoch. Aber wir haben sie nicht abgesenkt, weil die Revisionsklausel vorsieht, dass sie nur zugunsten einer kommunalen Gruppe umgesetzt wird, und nicht zu ihren Ungunsten. Insoweit können die kreisangehörigen Gemeinden die 14 Millionen € behalten.

Das heißt, die Finanzausgleichsmasse für eine kommunale Gruppe kann zwar erhöht, aber nicht abgesenkt werden. Im Ergebnis profitieren die kreisangehörigen Gemeinden also davon, dass, wie gesagt, die Mittel in Höhe von 14 Millionen € bei Ihnen verbleiben dürfen. Aber sie profitieren auch mittelbar, weil durch die Erhöhung der Zuweisungen für die Landkreise sicherlich zum Teil zumindest der Druck genommen wird, die Kreisumlagen, die die Gemeinden zu zahlen haben, zu erhöhen.

Wichtig sind mir in Bezug auf die Kommunen allerdings zwei Dinge, auf die aus der Sicht des Landes hingewiesen werden muss: 

Erstens sind die Schulden des Landes in den vergangenen zehn Jahren um 20 % gestiegen, die Schulden des kommunalen Bereiches um 20 % gesunken. Erinnern Sie sich an meine Worte aus den Vorjahren: Das Land braucht leistungsfähige Kommunen, die Kommunen brauchen aber auch ein leistungsfähiges Land. In den vergangenen zehn Jahren hat eine Verschiebung der Leistungsfähigkeit zulasten des Landes und zugunsten der Kommunen stattgefunden.

Zweitens sind in der aktuellen Krise gerade die Landkreise und die kreisfreien Städte ausgabenseitig besonders betroffen. Dabei profitieren die Landkreise einnahmeseitig nicht von den Steuern. Genau dies berücksichtigt unsere FAG-Anpassung im Haushaltbegleitgesetz und als Teil des Haushaltsplanentwurfs.

Überhaupt gilt: Statt mehr Geld über spezifische Zuweisungen in den kommunalen Sektor zu geben, ist eine Erhöhung des allgemeinen FAG-Masse zu bevorzugen. Genau das ist auch die Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Sie möchten einfach mehr Freiheit beim Einsatz des Geldes haben.

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass der Haushaltsgesetzgeber bei den weiteren Beratungen des Haushalts auch Entscheidungen dazu treffen wird, wie die kommunale Familie bei den Hilfspaketen berücksichtigt wird. Soweit diese Diskussion geführt wird, möchte ich bereits an dieser Stelle anregen, diese über das FAG auszureichen, bspw. durch die Übernahme der Ergebnisse der Herbststeuerschätzung in die Berechnungen für das FAG. Damit würden dann auch die gegenüber den Frühjahrszahlen noch einmal deutlich angestiegenen Inflationsprognosen aus dem Herbst berücksichtigt.

Wenn man diesen Weg gehen würde, dann würde das heißen, dass für die Kommunen zusätzlich zu den bereits berücksichtigten 60,8 Millionen € weitere Mittel hinzukommen würden. Denn sie profitieren nicht allein von der guten Herbststeuerschätzung, sondern sie sind durch die hohe Inflation auch besonders belastet.

Anders sieht es bei den Gemeinden aus. Ihre jetzt geschätzten Steuereinnahmen für das kommende Jahr haben sich gegenüber der Frühjahrssteuersteuerschätzung um 147 Millionen € erhöht. Daher würde ich bei den kreisangehörigen Gemeinden keinen zusätzlichen Bedarf sehen.

Wichtig ist mir - ich habe es bereits ausgeführt  , dass mögliche zusätzliche Mittel für die Kommunen in das FAG gegeben und nicht über zweckgebundene Zuweisungen weitergereicht werden. Dadurch können die Kommunen über diese Mittel frei verfügen. Damit wird auch der kommunalen Selbstverwaltung am besten Rechnung getragen und die Kommunen erhalten die gerade in Krisenzeiten notwendige Flexibilität.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)

Meine Damen und Herren! Da die Oktobersteuerschätzung Grundlage des Haushaltsplanentwurfes ist, hat sich gleichzeitig auch die mittelfristige Finanzplanung deutlich verbessert. Es bestehen immer noch finanzpolitische Handlungsbedarfe, aber diese sind wesentlich besser handhabbar.

Lagen die Ressortanmeldungen noch vorher um mehr als 1 Milliarde € über den erwarteten Steuereinnahmen, haben sich nun beide Größen aufeinander zu bewegt. Dennoch besteht erheblicher finanzpolitischer Handlungsbedarf für das Jahr 2024 von rund 650 Millionen €, der sich in den Jahren bis 2026 auf 450 Millionen € abflacht.

Der Druck auf der Ausgabenseite wird weiterhin enorm sein. Denken Sie an die Zinswende, wie eben beschrieben, aber auch an die kommende Tarifverhandlung. Das heißt, das Land muss seine strukturellen Ausgaben, seinen Personalbestand und seine Förderprogramme ernsthaft konsolidieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung beeinflussen auch die Freigaben für Verpflichtungsermächtigungen, wenn auch nur marginal. Freigaben werden nun weniger restriktiv durch das Finanzministerium erteilt. Die genaue mittelfristige Finanzplanung wird derzeit erarbeitet. Sie wird dem Landtag nach der Entscheidung durch das Kabinett zugeleitet.

Klar ist: Solange Handlungsbedarfe zur Anpassung der strukturellen Ausgaben bestehen, darf der Bestand an Rechtsverpflichtungen - meist begründet aus der Bindung durch Verpflichtungsermächtigungen - nicht weiter unbegrenzt anwachsen.

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt hinweisen, meine Damen und Herren, und zwar auf die Weiterentwicklung der Behördenstandorte. Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung wird vermehrt Homeoffice angeboten. Es bestehen eine große Bereitschaft und auch ein großes Bedürfnis, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten und die Pendelzeiten zu verringern. Die dadurch entstehenden Möglichkeiten der gemeinsamen Büronutzung verringern den Bedarf an Büroflächen. Es liegt auf der Hand, dass wir dadurch weniger bauen und mieten müssen. Mittel- und langfristig erscheint eine Reduzierung des Flächenbedarfs um mindestens 20 % realistisch.

(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)

Dabei ist mir bewusst, dass Labore und Polizeireviere natürlich nicht ins Homeoffice verlegt werden können. Aber für die reinen Verwaltungstätigkeiten im Büro ergeben sich vielfältige Chancen. Um es einmal plastisch auszudrücken: Wer zu 80 % im Homeoffice arbeitet, benötigt nicht zu 100 % einen Büroarbeitsplatz in einem Gebäude der Landesverwaltung.

(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU, von Jörg Bernstein, FDP, und von Guido Kosmehl, FDP)

Hiermit eröffnen sich verschiedene Optionen, wie der Flächenbedarf und die Betriebskosten der Verwaltung reduziert werden können und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden kann.

Meine Damen und Herren! Das Haushaltsbegleitgesetz und das Haushaltsgesetz weisen mehr technische als politisch bedeutende Änderungen gegenüber dem Vorjahr aus. Eine Ausnahme bildet die Regelung in § 10 Abs. 7 des Haushaltsgesetzes, auf die ich hier ausdrücklich hinweisen möchte und die es der Landesregierung mit Zustimmung des Landtages ermöglicht, sowohl Baransätze als auch Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Unternehmen mit überragender Bedeutung für das Land im Haushaltsvollzug zu schaffen. Also für alle: Wir brauchen für diese Fälle keinen Nachtragshaushalt. Im Augenblick wäre es so: Alles, was über 5 Millionen € hinausgeht, zieht einen Nachtragshaushalt nach sich.

Diese Regelung zeigt deutlich, dass nur dann, wenn die finanzpolitischen Hausaufgaben gemacht werden, das Land zukunftsgerichtet agieren kann. Wir sind auf einem guten Weg. Lassen Sie uns den Rest dieser finanzpolitischen Wegstrecke im Sinne des Landes gemeinsam beschreiten.

Ich bitte um Unterstützung des Haushaltsplanentwurfes und des Haushaltsbegleitgesetzes und wünsche mir eine konstruktive Erörterung im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen. Lassen Sie uns die Aufgaben im Sinne einer zukunftszugewandten Entwicklung unseres Landes gemeinsam lösen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Richter, es gibt eine Frage, und zwar von dem Abg. Andreas Henke. - Bitte.


Andreas Henke (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung glaubhaft versichert, dass er mit seinem Kabinett alles tun möchte, um den Wohlstandsverlust angesichts von Krise und Inflation so gering wie möglich zu halten und die Belastungen für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen deutlich abzumildern. Er hat von einem Volumen von etwa 1,5 Milliarden € gesprochen. Sie haben einige Positionen genannt. Ich habe sie grob überschlagen. Es sind vielleicht sogar etwas mehr als 1,5 Milliarden €.

Meine Fragen: Können Sie grob definieren, wie viel davon Bundesmittel sind? Welchen Umfang hat die Komplementärfinanzierung von Bundesmitteln durch das Land und was sind ureigene Landesmittel?


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Von den 650 Millionen €, die wir über die IB zur Verfügung stellen, sind alles andere Landesmittel.


Vizepräsident Wulf Gallert:

Gibt es weitere Fragen? - Die sehe ich nicht. - Danke, Herr Minister.