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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU): 

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gesetzesvorschläge, die wir heute beschließen wollen, haben eine lange Vorbereitung hinter sich - in verschiedensten Gremien mit den kommunalen Praktikerinnen und Praktikern vor Ort. 

Schlussendlich hat die Landesregierung den Gesetzentwurf vorgelegt, und zwar inklusive der Regelung zum § 102 Abs. 3. Die Regelungen sind, soweit ich weiß, einstimmig beschlossen worden. Einige Minister gehören der SPD an und sind entsprechend im Kabinett vertreten, sodass es vonseiten der SPD ebenfalls Stimmen für die entsprechende Regelung gegeben hat. 

Und ja, wir müssen dieses Gesetzespaket heute endgültig beschließen, damit nicht zuletzt die Menschen, die sich am 9. Juni bei den Kommunalwahlen für die Zehntausenden kommunalpolitischen Mandate bewerben, einen modernen Rechtsrahmen für ihre Arbeit haben. 

Auf viele Verbesserungen wurde schon eingegangen. Ich möchte noch ergänzend feststellen, dass die Vorlage von Satzungen bei der Kommunalaufsicht deutlich reduziert wird und damit die Kommunen rechtliche Regelungen schneller umsetzen können. Das wird zu erheblichen Zeitgewinnen führen. 

Auf das Thema Hybrid-Sitzungen wurde schon eingegangen, auch im Sinne der Familienfreundlichkeit, wobei es - das muss ich sagen - Grenzen gibt. Die Kommunen können das entscheiden. Für eine Ausschusssitzung wird es sicherlich leichter möglich sein als für ein Gremium mit 40 oder mehr Mitgliedern, eine solche hybride Sitzung durchzuführen. 

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens haben wir noch einmal klargestellt, welche Auskunftsrechte die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker haben. An dieser Stelle gab es ebenfalls Interpretationsspielraum. 

Einer weiteren Anregung, und zwar zur Entlastung von Bürokratiepflichten, die aus EU-Recht resultieren, aus dem Bereich der Kommunen und der kommunalen Unternehmen sind wir nicht gefolgt. Wir hätten es gern getan, aber der Bund hat es bisher versäumt, die entsprechenden Regelungen in bundesdeutsches Recht umzusetzen. Ich kann schon jetzt zusichern, dass die Koalitionsfraktionen, sobald das passiert ist, in enger Abstimmung mit dem Innenministerium die notwendigen Schritte unternehmen werden, um die kommunalen Unternehmen und die Kommunen von Bürokratie zu entlasten. 

Bezüglich der Frage, welche Auswirkungen die Nichtvorlage von Jahresabschlüssen hat, wurde schon gesagt, dass die entsprechenden Regelungen bereits seit mehr als zehn Jahren existieren. Wenn Kommunen eine bessere Finanzausstattung vom Land fordern, dann muss nachvollziehbar sein, wofür sie ihr Geld ausgeben. Das ist der Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Das ist nicht nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch im Sinne der Mitglieder der kommunalen Vertretungen. 

Auch brauchen wir diese Zahlen, um das von uns als CDU-Fraktion immer wieder geforderte Gutachten zum vertikalen Finanzausgleich auf den Weg zu bringen, damit wir hierzu verlässliche Zahlen haben. 

Das zuständige Ministerium hat deutlich gemacht, dass die Anstrengungen der Kommunen zur Erarbeitung der Jahresabschlüsse bei der Auswahl der weiteren Maßnahmen selbstverständlich berücksichtigt werden. Erleichterungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse werden weiter angewendet werden können. 

Eines möchte ich deutlich sagen: Natürlich ist die vorläufige Haushaltsführung nichts Schönes, aber sie bedeutet nicht automatisch, dass eine Kommune nicht mehr handlungsfähig ist. Vielmehr müssen entsprechende Entscheidungen im Rat getroffen werden. Die Verwaltung hat dann an der Stelle weniger Macht. Das ist nichts Schlimmes. Das ist Demokratie

Ich hoffe inständig, dass wir nicht lange darüber diskutieren müssen, weil sich die Kommunen untereinander und mit externer Unterstützung dazu entschließen und es schaffen, ihre Jahresabschlüsse entsprechend schnell vorzulegen. 


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Kommen Sie zum Schluss. 


Tobias Krull (CDU): 

Ein Dank an alle, die sich kommunalpolitisch für ihre Gemeinden engagieren.

(Beifall bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Gallert, bitte. - Es gibt eine Nachfrage. Wollen Sie die beantworten? 


Wulf Gallert (Die Linke): 

Herr Krull, die Debatte über den § 102 und die Haushaltsabrechnung war aus der Perspektive der Kommunen eine besondere Geschichte. Wir reden an dieser Stelle über die Doppik und darüber, dass als Voraussetzung für derartige Haushaltsabschlüsse eine Vermögensbewertung der Kommune erforderlich ist. Das ist es, was wir von ihnen verlangen. 

Eigentlich muss eine solche Vermögensbewertung - so lese ich zumindest den § 73 der Landeshaushaltsordnung - auch für das Land vorgenommen werden. Dies stand eigentlich schon in der Landesverfassung

(Ulrich Thomas, CDU: Quatsch! Das können Sie nicht vergleichen!)

Das Land Sachsen-Anhalt existiert seit mehr als 30 Jahren. Kennen Sie eine Bewertung des Vermögens, das sich im Besitz dieses Landes befindet? - Das würde mich interessieren. Ich habe sie noch nicht gesehen. 


Tobias Krull (CDU): 

Herr Gallert, es ist legitim, eine solche Frage zu stellen. Es ist auch legitim, wenn ich sage, ich kann es Ihnen nicht sagen. Ich kenne diese Vermögensaufstellung nicht. Ich kann Ihnen aber sagen, wie es mit der Vermögensaufstellung auf kommunaler Ebene aussieht. Ich hatte das Vergnügen, die Aufstellung im Magdeburger Stadtrat intensiv begleiten zu können. Seitdem weiß ich, dass der Goldene Reiter 2 Millionen € und die Jungfrau 1 Million € wert sind. Man kann es schaffen, die Bewertung vorzunehmen. Das ist eine Herausforderung, der sich Kommunen stellen müssen. 

Die Doppik bietet viele Vorteile, unter anderem den Vergleich mit anderen Kommunen, und zwar nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit. Deswegen ist es eine Konsequenz, diesbezüglich die richtigen Schritte zu unternehmen. Wir setzen auch an dieser Stelle auf Maß und Mitte. Die Kommunalaufsichtsbehörden werden entscheiden, wie die Kommunen am besten damit umgehen können. 

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Herr Roi hat eine Frage. Möchten Sie sie beantworten? 


Daniel Roi (AfD): 

Vielen Dank. - Zum § 102. 

(Unruhe) 

Am 15. April, also vor Kurzem, war in der „Volksstimme“ ein Artikel zu lesen, in dem Herr Hövelmann und Herr Krause    


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Herr Gallert, es wäre hilfreich, Gespräche leiser zu führen, damit der Fragesteller zu hören ist und der Redner hier vorn entsprechend antworten kann. - Bitte. 


Daniel Roi (AfD): 

In dem Artikel in der „Volksstimme“ vom 15. April hat Herr Krause gesagt, er sei für eine Verschiebung. Jetzt wird immer wieder von verschiedenen Politikern aus der SPD und der CDU argumentiert, man befinde sich in einer Koalition

Ich will darauf hinweisen - ich weiß nicht, ob das bekannt ist  , dass wir frei gewählte Abgeordnete sind, die dem Gewissen verpflichtet sind und nicht an Weisungen und Aufträge gebunden sind. Das heißt, wir haben heute die Möglichkeit, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Die Abgeordneten der CDU und der SPD suggerieren den Leuten vor Ort und in den Lokalmedien, dass sie das Inkrafttreten verschieben wollten, aber es von der Landesregierung gottgegeben ist. 

(Zuruf: Das stimmt doch gar nicht!)

Wir beschließen das heute. Ist euch das klar oder habt ihr das noch nicht mitbekommen? - Ihr habt jetzt noch fünf Minuten Zeit, um darüber nachzudenken. 

(Unruhe)


Tobias Krull (CDU): 

Die Freiheit des Mandates ist selbstverständlich, aber natürlich vereinbart man sich in einer Koalition. Dass wir in unseren Fraktionen intensiv diskutieren, ist auch völlig normal. Wenn eine Fraktion aber einen Beschluss fasst, in welche Richtung es gehen kann, dann werden die Mitglieder im Rahmen der Meinungsbildung, der Mehrheitssicherung in einer solchen Koalition darauf hingewiesen und werden im Rahmen der normalen parlamentarischen Arbeit sehr intensiv darum gebeten, und zwar ohne Druck auszuüben, entsprechend abzustimmen.

Ich weiß, das werden Sie wahrscheinlich nie kennenlernen; denn die AfD wird nie in die Verlegenheit kommen, in einer Koalition oder als Alleinregierung in die Verantwortung zu kommen. 

(Zuruf von der AfD: Abwarten! - Weitere Zurufe von der AfD)

Das ist geübte Praxis bei denjenigen, die Verantwortung tragen und nicht nur populistische Äußerungen machen müssen.