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Plenarsitzung

Transkript

Michael Richter (Minister der Finanzen): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich richte meinen Blick zur AfD-Fraktion. Die Überschrift lautet „Wohneigentum bedeutet Freiheit!“. Sie sprachen von Bevölkerungsentwicklung und Altersarmut. Ich muss einmal schauen, wie ich das mit dem Antrag zusammenbringe, der sich auf Grunderwerbsteuer, auf Einkommensteuer und auf Darlehen bezieht. Ich kann es einmal damit versuchen, dass möglicherweise der Anreiz, dass man Kinder schafft, wenn man vorher Wohneigentum hat, das Ganze günstiger macht. Aber trotzdem bekomme ich das insgesamt inhaltlich nicht so zusammen, dass es für mich tatsächlich, sage ich einmal, Sinn ergibt bis hin die Altersarmutsbekämpfung betreffend.

(Zustimmung von Juliane Kleemann, SPD, von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD, und von Guido Henke, Die Linke)

Aber lassen Sie mich bitte zu dem Antrag kommen. Damit auch alle wissen, worüber wir sprechen: Konkret geht es um die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, um Förderinstrumente im Rahmen von unabhängigen Kreditprogrammen und letztlich auch um steuerlichen Werbungskostenabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum. 

Vorneweg: Ich würde darum bitten, dass alle Vorschläge abgelehnt werden, und das aus folgenden Gründen. Nach Punkt 1 des Antrages soll die Landesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der bei dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum eine gestaffelte Reduzierung der Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern vorsieht. Ich erinnere an das Jahr 2020. Damals hat die AfD-Fraktion unter der Drs. 7/6957 einen ähnlichen Antrag gestellt. Dieser wurde damals vom Landtag abgelehnt. Die Ablehnungsgründe haben sich seitdem nicht geändert. Die Gesetzgebungskompetenz über die Grunderwerbsteuer steht seit dem Jahr 1983 dem Bund zu. Die Länder sind lediglich befugt, den einheitlichen Steuersatz zu bestimmen. Folglich fehlt den Ländern die Gesetzgebungskompetenz dafür, unterschiedliche Steuersätze für einzelne der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgänge zu bestimmen. Gleiches gilt für die Einführung zusätzlicher Steuerbefreiungen. 

Der Hauptgrund der Ablehnung war damals entscheidend und ist es heute weiterhin. Es liegt auf der Hand: Die Senkung des Grunderwerbsteueraufkommens im Zusammenhang mit der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum würde unmittelbar die Landeshaushalte und nicht den Bundeshaushalt treffen. Zwar hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer, doch die Einnahmen stehen den Ländern zu. Da eine Gegenfinanzierung fehlt, ist auch für Sachsen-Anhalt in Zeiten sinkender Steuereinnahmen eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes bzw. die Einführung von Steuerbefreiungen nicht finanzierbar. Im Übrigen bedeutet es für die Finanzämter einen sehr erheblichen Aufwand bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer. Es ist ein zusätzlicher Ermittlungs- und Überwachungsaufwand. All das spricht gegen den Antrag der AfD-Fraktion.

Kommen wir zu Punkt 2 des Antrages. Danach soll für Familien ein von den bestehenden Förderinstrumenten unabhängiges Kreditprogramm eingerichtet werden. Gestatten Sie mir, kurz darauf einzugehen, was wir hier längst schon geschafft haben, nämlich die Inanspruchnahme zweier Programme. Zwei Programme haben wir sozusagen zurzeit hier im Angebot. Sie verliefen in den letzten fünf Jahren bis einschließlich der Jahre 2022/2023 sehr gut. Nach dem IB-Wohneigentumsprogramm wird die Neuanschaffung bzw. der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert. Antragsberechtigte sind natürliche Personen. Das Baudarlehen wird zu Marktzinshöhe im Umfang von bis zu 100 000 € gewährt. In den letzten fünf Jahren wurden im Rahmen dieses Programms rund 65 Millionen € an Darlehen gewährt.

Das zweite Programm - IB-Förderdarlehen - betrifft ebenfalls die Neuanschaffung bzw. den Ersterwerb einschließlich einer nachfolgenden Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Antragsberechtigt sind Familien im weiteren Sinne, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Auch hierfür gibt es ein zinsgünstiges Darlehen im Umfang von bis 100 000 €. In den letzten fünf Jahren konnten Darlehenssummen in Höhe von ca. 18 Millionen €, fast 19 Millionen € bewilligt werden. Je geborenem Kind wird das mit einem jährlichen Tilgungszuschuss berücksichtigt. Zwar besteht für das Programm seit November 2023 ein Antragstopp, da gegenwärtig eine Überarbeitung stattfindet, aber wir sind dabei zu beraten, wie wir das Programm fortsetzen können. Wir werden es auch fortsetzen.

Zum Abschluss noch etwas zu Punkt 3 des Antrages. Danach sollen Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und steuerliche Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Jetzt muss ich einmal ganz kurz etwas zum Einkommensteuerrecht sagen. Man kann Werbungskosten natürlich nur dann abziehen, wenn es eine Einkommensart gibt. Diese Einkommensart gibt es leider nicht. Es gibt sieben Einkommensarten. Das ist im Einkommensteuergesetz beschrieben worden. Insoweit ist der Antrag auch hierin nicht zu unterstützen.

Insoweit kann ich nur empfehlen, alles abzulehnen. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.