Tagesordnungspunkt 16
Erste Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes sowie zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/1784
Diesen Gesetzentwurf wird Herr Prof. Dr. Willingmann einbringen. - Herr Dr. Willingmann, bitte.
Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe ein den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes sowie zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung. Wir reden über die Wärmewende und den Klimaschutz. Wir wissen, dass Gebäude energetisch zu sanieren und alte Heizungen auszutauschen sind und umweltschonendes Baumaterial eingesetzt werden soll.
Der Bund hat das Energiesparrecht mit seinem Gebäudeenergiegesetz grundlegend novelliert. Er hat unterschiedliche Regelungen zusammengefasst, und zwar unter anderem das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Wir müssen dies nunmehr im Landesrecht anpassen. Dazu gilt es, insbesondere ein einheitliches Anforderungssystem zu entwickeln und den Anpassungsbedarf für die landesrechtlichen Regelungen zu erfassen. Im Wesentlichen geht es dabei um die Erfüllungserklärung, mit der künftig nachgewiesen werden soll, dass den Anforderungen des Gesetzes Genüge getan wird.
Dies alles finden Sie in dem sehr, sehr kurzen Gesetzentwurf, über den nunmehr zu beraten ist, und zwar federführend im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt sowie mitberatend im Innen- und im Finanzausschuss. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Herr Minister Willingmann. - Damit ist die Überweisung beantragt worden.