Die Stimmen von CDU, SPD, FDP sowie Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag der Letzteren in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt wandern lassen. Ebenso erging es einem Änderungsantrag der Linken. Beide betreffen den Artenschutz und die daraus resultierende Notwendigkeit einer Naturschutzstrategie.
Überall auf der Welt verlören Tiere und Pflanzen ihre Lebensräume, was ein Artensterben in bislang unbekannter Geschwindigkeit zur Folge habe, konstatieren die Grünen hinsichtlich ihres Anliegens. Das Artensterben sei die „Zwillingskrise zur Klimakrise“ und bedrohe massiv die Intaktheit unserer Ökosysteme. Nicht nur aus ökologischer Sicht sei es zwingend zu handeln, sondern auch aus ökonomischer Sicht: Jeder Euro, der jetzt in die Naturrestauration investiert werde, bringe langfristig einen finanziellen Nutzen und sichere somit den hiesigen Wohlstand.
Zwar haben die Abgeordneten den Antrag nicht direkt für die Annahme des Antrags gestimmt, wohl aber für eine Ausschussüberweisung. Es steht nun also weiter zur Diskussion, ob ‒ wie im Antrag gefordert ‒ von der Landesregierung bis zum Ende des IV. Quartals 2025 eine Naturschutzstrategie und ein Aktionsplan Naturschutz erstellt werden sollen. Die Naturschutzstrategie soll klare Ziele und definierte Maßnahmen enthalten, wie diese erreicht werden können.
Die Fraktion Die Linke sprachen sich in ihrem Änderungsantrag unter anderem für die Ergänzung aus, ein Programm zur Vermittlung von Artenkenntnis zu etablieren und zu finanzieren, das zur Gewinnung von neuen Expertinnen und Experten beitragen soll.
Wer die ganze Debatte und die einzelnen Argumente nachschauen möchte, kann dies im Videoarchiv des Landtags tun. Es handelt sich um TOP 7, der am Donnerstag, 21. März 2024, behandelt wurde.