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Plenarsitzung

Petition einreichen

Wie muss eine Petition aussehen?

Ihre Petition muss keine besonderen Formvorschriften beachten. Sie ist insbesondere an keine Fristen gebunden. Sie muss aber schriftlich eingereicht, unterschrieben sein und Name und Adresse des Einsenders enthalten. Wird eine Petition gemeinschaftlich mit anderen (Interessengruppe, Bürgerinitiative, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist ein Ansprechpartner zu benennen. Vor allem aber muss die Petition ein konkretes Anliegen zum Inhalt haben, das eine sachliche Prüfung zulässt. Das Petitionsverfahren ist für Sie kostenfrei. 

Es gibt drei Wege eine Petition einzureichen:

1. Einreichung einer Petition auf dem Postweg

Eine in Papierform eingereichte Petition muss Namen und Adresse des Einreichers enthalten und vom Petenten handschriftlich unterschrieben sein. Anonyme oder nicht unterschriebene Petitionen können nicht bearbeitet werden. Um Ihnen das Abfassen einer solchen Petition zu erleichtern, wird Ihnen nachfolgend ein Formular zur Verfügung gestellt, das Sie ausdrucken, anschließend ausfüllen, unterschreiben und auf dem Postwege an den Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt senden können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, dieses Formular am Computer auszufüllen, anschließend auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postwege zu versenden.

Die Petition richten Sie bitte an:

Landtag von Sachsen-Anhalt
Petitionsausschuss
Domplatz 6–9
39104 Magdeburg

Petitionsformular

2. Einreichung einer Petition per Fax

Für die Einlegung einer Petition per Fax gelten die gleichen Maßgaben wie für den Postweg. 

Ihre Petition senden Sie an die Faxnummer: 0391 560-1243.

3. Einreichung einer Petition mit Online-Formular

Möchten Sie Ihre Petition elektronisch an den Petitionsausschuss senden, können Sie das hierfür zur Verfügung gestellte Online-Formular verwenden. Daten, die über das Internet übertragen werden, können möglicherweise von Unbefugten mitgelesen werden. Deshalb können Petitionen aus Sicherheitsgründen nicht mit einfacher E-Mail eingereicht werden. Um die Vertraulichkeit Ihrer Petition zu gewährleisten, werden Ihre Angaben verschlüsselt übertragen. Zur abschließenden Bestätigung Ihrer Petition müssen Sie statt der sonst erforderlichen handschriftlichen Unterschrift am Schluss der Petition den angezeigten Code bei der Sicherheitsabfrage eintragen. Zum Einreichen der Petition auf elektronischem Weg ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse erforderlich. An diese wird eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link gesendet. Wenn Sie diesen bestätigen, wird die Petition an den Petitionsausschuss weitergeleitet.

Zum Bereich: Online-Petition