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Plenarsitzung

Online-Petition

Zur Bestätigung der Petition – die ohne die sonst erforderliche handschriftliche Unterschrift auskommt – erhalten Sie nach dem Absenden Ihrer Petition eine E-Mail.

Mit der E-Mail erhalten Sie einen Link zum Freischalten. Mit dem Anklicken des Links bestätigen Sie, dass Sie die Petition einreichen möchten. Sollten Sie diese Bestätigungsmail nicht erhalten, wenden Sie sich bitte umgehend an uns:

OnlinePetition@lt.sachsen-anhalt.de

Bitte informieren Sie sich vor dem Ausfüllen des Formulars über die Zuständigkeit des Petitionsauschusses und lesen Sie bitte dringend die Hinweise zur Online-Petition.

Persönliche Daten


Vertreter

Nur wenn Sie als Vertreter einer anderen Person eine Petition einreichen, geben Sie bitte nachfolgend auch deren persönliche Daten an. Bitte füllen Sie dann mindestens die mit einem * gekennzeichneten Felder aus. Aus Rechtsgründen ist erforderlich, dass die von Ihnen vertretene Person ihr Einverständnis zur Behandlung der Petition im Petitionsausschuss und Weitergabe ihrer Daten an die Landesregierung und andere zuständige Behörden erteilt.


Anliegen


Unterlagen

Ich werde Unterlagen nachreichen *

Ich werde Unterlagen nachreichen *

Bitte senden Sie die entsprechenden Unterlagen (z.B. Entscheidungen der betroffenen Behörden, Klageschriften, Urteile) in Kopie erst nach Erhalt einer postalischen Eingangsbestätigung unter Verwendung des dort angegebenen Aktenzeichens auf dem Postweg an den Petitionsausschuss.

Ihre personenbezogenen Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes verarbeitet und für die Information der Mitglieder des Petitionsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt genutzt. Soweit die von Ihrer Petition betroffenen Stellen aufgefordert werden, zu Ihrer Petition Stellung zu nehmen, kann es erforderlich sein, dass Ihre Petition und Ihre Unterlagen den betroffenen Stellen zugeleitet wird. Ihr Einverständnis dafür wird vorausgesetzt.


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