Die Fraktion DIE LINKE brachte im Dezember 2020 einen Antrag ein, durch den der Landtag ein deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) abgeben sollte. In der gleichen Sitzung forderte die AfD-Fraktion die Ablehnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags und eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Beide Anträge sollten nun laut Beschlussempfehlung des Medien-Ausschusses für erledigt erklärt werden.
Gegen die „Zwangsfinanzierung“
Die Diskussion um die Erhöhung der Rundfunkbeiträge sei im letzten Jahr sehr kontrovers geführt worden, erinnerte Tobias Rausch (AfD). Er sprach sich einmal mehr gegen die „Zwangsfinanzierung“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und für tiefgreifende Reformen aus. Das Ziel des AfD-Antrags sei zunächst trotz der fehlenden Zustimmung zum selbigen umgesetzt worden, da sich die CDU einer Abstimmung zum Staatsvertrag versagte, befand Rausch. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung bzw. -erhöhung werde im Landtag sicher wieder darüber beraten.
Dem Land einen Bärendienst erwiesen
Über die Notwendigkeit von Strukturreformen habe es in der Koalition bei allen Diskussionen an sich keine Differenzen gegeben, Unterschiede hätten nur darin bestanden, wie man diese Veränderungen erreichen wolle, so Holger Hövelmann (SPD). Für die SPD sei die Ablehnung der Beitragserhöhung der falsche Weg. Nun berate das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung.
Sachsen-Anhalt habe sich hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht als verlässlicher Partner erwiesen, monierte Hövelmann. Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk gingen davon aus, das Geld fehlen werden, Fehlbeträge hätten auch ARD und ZDF aufgezeigt. Statt neuer und innovativer Formate werde es nun öfter Wiederholungen geben. Der MDR habe Investitionen in das Landesfunkhaus in Halle (Saale) auf Eis gelegt, die Kulturplattform in Halle bleibe unsicher. Mit der Ablehnung der Beitragserhöhung im ÖRR habe Sachsen-Anhalt dem Land einen Bärendienst erwiesen, sagte Hövelmann.
Besseren und innovativen ÖRR schaffen
Der Medienstaatsvertrag sei in Sachsen-Anhalt nicht zur Abstimmung gestellt worden und deswegen sei es nicht zu einer Beitragsanpassung gekommen, rekapitulierte Stefan Gebhardt (DIE LINKE). Die Einrichtung der Kulturplattform und der Umbau beziehungsweise die Aufwertung des Funkhauses in Halle (Saale) seien gestoppt worden. Jegliche Kürzungsvisionen am ÖRR selbst führten automatisch zu einem deutlich reduzierten Angebot an Informationen. DIE LINKE spreche sich nicht für weniger, sondern für besseren und innovativen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für eine Gehaltsobergrenze in den Chefetagen aus, so Gebhardt.
Schaden für Kreativstandort Sachsen-Anhalt
Medienvielfalt und unabhängiger Journalismus seien wichtig und richtig, erklärte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk werde allerdings immer offensiver von der konservativen Politik – auch vonseiten der CDU – in die Zange genommen, es drohe der Abriss der ÖRR-Strukturen. Dabei sollte dieser ein Gegengewicht zum Angebot der privaten Medienanbieter bilden. Die Medienvielfalt in Sachsen-Anhalt werde vornehmlich durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet.
Da die CDU eine erste Beitragserhöhung nach elf Jahren verweigerte, sei nun der crossmediale Umbau des MDRs in Halle (Saale) zurückgestellt worden. Das Kulturcluster rund um Halle werde viele Aufträge einbüßen, die geplante Kulturplattform werde nicht realisiert. Der konfrontative Angriff der CDU auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schade der Meinungsvielfalt und dem Kreativstandort Sachsen-Anhalt, so Lüddemann.
Grundreform des Programmangebots nötig
André Poggenburg (fraktionslos) sprach sich dafür aus, das „unübersichtliche Senderspektrum“ im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk einzudampfen, den Rotstift an den Intendantengehältern anzusetzen und die Sendervermögen im Sinne des Programms abzubauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stelle nach Ansicht Poggenburgs keine neutrale Rundfunkgrundversorgung zur Verfügung, sondern betreibe eher eine „globalistische neulinke Meinungsmache“. Stattdessen solle nach einer Grundreform das Programmangebot national-konservativ gestaltet werden.
„Es geht hier nicht um zwei Brötchen“
Man habe vor fünf Jahren einen Koalitionsvertrag beschlossen, in dem Beitragsstabilität versprochen worden sei, erklärte Markus Kurze (CDU). Seine Fraktion habe sich daran gehalten. Die CDU wolle keineswegs am öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Axt anlegen, man wolle das Bewährte bewahren, aber auch dessen Reform voranbringen, da der ÖRR zu groß und zu teuer geworden sei. Seit fünfzehn Jahren beschäftige man sich mit einer Struktur- und Auftragsreform für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dieser Weg müsse nun fortgesetzt werden.
Es sei richtig gewesen, den Staatsvertrag zurückzuziehen, betonte Kurze. In einer der schwersten Krisen nach dem Zweiten Weltkrieg könne man nicht die Beiträge erhöhen, wenn die Unternehmen und die Menschen eigentlich entlastet werden sollten. Es gehe hier nicht nur um zwei Brötchen, sondern um hohe Milliardenbeträge, so Kurze
Im Anschluss an die Debatte wurden die beiden Anträge wie geplant für erledigt erklärt.