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Plenarsitzung

Mittel des Landtags für den Opferfonds

Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger begrüßt es außerordentlich, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt sich an den Einsparbemühungen im Doppelhaushalt für 2025/2026 beteiligt – für einen guten Zweck.

Auf Initiative des Landtagspräsidenten hat der Finanzausschuss beschlossen, dass 450 000 Euro aus dem Haushalt des Landtags dafür genutzt werden sollen, den Opferhilfefonds des Landes aufzustocken.

Info-Graphik Aufstockung Opferfonds

Der Opferfonds des Landes soll durch einen Landtagsbeschluss aufgestockt werden.

Der Opferhilfefonds richtet sich an Opfer schwerer Gewaltstraftaten von landesweiter Bedeutung, insbesondere an Opfer von Großschadensereignissen und Terroranschlägen. Dazu stehen diesem bislang jährlich 50 000 Euro zur Verfügung.

Dazu erklärt der Landtagspräsident: „Ich freue mich und bin den Mitgliedern des Finanzausschusses des Landtages dankbar, die in der vergangenen Woche meinem Vorschlag gefolgt sind, Kürzungen aus dem Haushalt des Landtages 2025 dafür zu nutzen, den Opferhilfefonds um 450 000 Euro auf insgesamt 500 000 Euro zu erhöhen, um den Schwerstverletzten, Verletzten und Betroffenen des Weihnachtsmarktanschlags in Magdeburg vom 20. Dezember 2024 helfen zu können.“

Landtagspräsident Dr. Schellenberger verleiht seiner Erwartung Ausdruck, dass auch der Landtag dem Vorschlag im Laufe dieses Monats noch endgültig zustimmen wird, damit die Mittel den Opfern des Anschlags rasch zur Verfügung gestellt werden können.