Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat neben den Gesetzen zum Nachtragshaushalt in seiner Sitzungsperiode im Dezember 2021 vier weitere Gesetzentwürfe abschließend behandelt. Sie stammten allesamt von der Landesregierung.
Sachsen-Anhalt tritt Akademie bei
Schon im Jahr 1971 wurde von verschiedenen (alten) Bundesländern ein Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf geschlossen. Nun soll auch Sachsen-Anhalt dieser Akademie beitreten. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes sieht unter anderem vor, dass der Umfang der Aus-, Fort- und Weiterbildungen deutlich ausgeweitet wird. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung (Drs. 8/438) wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Gesetzentwurf „Akademie“ der Landesregierung (PDF)
Beschlussempfehlung „Akademie“ des Ausschusses (PDF)
Neuerungen im Rettungsdienstgesetz
Die Entwicklungen im Rettungsdienst erfolgen nach Ansicht der Landesregierung rasant. Die Implementierung neuer Lösungen könne aber nur nach einer erfolgreichen Testphase stattfinden. Deshalb soll schnellstmöglich eine Experimentierklausel in das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt eingefügt werden. Die Landesregierung legte Im November einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl einstimmig, den Gesetzentwurf in veränderter Fassung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung (Drs. 8/439) wurde gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Gesetzentwurf „Rettungsdienst“ der Landesregierung (PDF)
Beschlussempfehlung „Rettungsdienst“ des Ausschusses (PDF)
Investitionsbank als Anstalt öffentlichen Rechts
An Stelle der bisherigen bei der Norddeutschen Landesbank als teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts errichteten Investitionsbank Sachsen-Anhalt soll eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Gegenstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist weiterhin insbesondere die Unterstützung des Landes bei der Gewährung und der Verwaltung staatlicher Finanzhilfen, vor allem auf den Gebieten Wirtschafts-, Wohnungsbau-, Städtebau- und Infrastrukturförderung. Auf Basis des Gesetzentwurfs der Landesregierung vom September 2021 empfahl der Finanzausschuss die Annahme des Gesetzes. Der Beschlussempfehlung (Drs. 8/453) wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Gesetzentwurf „Investitionsbank“ der Landesregierung (PDF)
Beschlussempfehlung „Investitionsbank“ des Ausschusses (PDF)
KiFöG-Leistungen sicherstellen
CDU, SPD und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) weiterhin Bestand haben und die derzeit im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes finanzierten Maßnahmen auch bei möglichem Wegfall der Bundesmittel verlässlich weitergeführt werden sollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte nach einstimmiger Meinung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom Landtag angenommen werden. Dieser Empfehlung (Drs. 8/456) wurde einstimmig gefolgt, das Gesetz ist somit beschlossen.
Gesetzentwurf „KiFöG“ der Landesregierung (PDF)
Änderungsantrag „KiFöG“ von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (PDF)
Beschlussempfehlung „KiFöG“ des Ausschusses (PDF)
Änderungsantrag „KiFöG“ der Fraktion DIE LINKE (PDF)