Der Landtag hat einem Gesetzentwurf zum IT-Staatsvertrag beschlossen. Nach Beratung hatte der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales empfohlen, den Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen.
Bund und Länder wollen in Fragen der Informationstechnik und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schon länger effizienter zusammenarbeiten. Deshalb wurde bereits 2019 der entsprechende IT-Staatsvertrag überarbeitet. Als Ergebnis ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) für föderale IT-Kooperation (AöR FITKO) in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes entstanden. Nun sollen für dieses Gremium die Finanzierungsmodalitäten geändert und ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget eingerichtet werden. Daher sei eine Änderung des IT-Staatsvertrags erforderlich, heißt es in der Begründung des von der Landesregierung vorliegenden Gesetzentwurfs.