Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Sachsen-Anhalt hat neuen Doppelhaushalt

Die Landesregierung brachte im Oktober 2024 den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (Haushaltsgesetz 2025/2026 bzw. HG 2025/2026) in den Landtag ein. In der nun vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung zum Haushaltsplan belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben auf 15 102 956 800 Euro für 2025 und auf 15 631 673 800 Euro für 2026. Der Finanzausschuss spricht sich mit 7:6:0 Stimmen für die Annahme des Gesetzes aus.

Parallel zum Haushaltsgesetz 2025/2026 legte die Landesregierung im Oktober 2024 ein Haushaltbegleitgesetz vor. Durch dieses sogenannte Artikelgesetz sollen gleichzeitig mehrere Gesetze geändert werden, die direkt unter dem Einfluss des neuen Landeshaushalts stehen – so zum Beispiel das Altlastenanstaltsgesetz, das Schulgesetz und das Finanzausgleichsgesetz. Der Finanzausschuss spricht sich mit 7:5:0 Stimmen für die Annahme des Gesetzentwurfs aus.

Symbolbild Haushalt: Geld, Taschenrechner, Ordner.

Der Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt für die Jahre 2025 und 2026 beträgt jeweils mehr als 15,1 Milliarden Euro.

Die AfD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten jeweils Änderungsanträge ein, durch die eine andere Gewichtung der Mittelverteilung erreicht werden sollte. Die Fraktion Die Linke indes brachte einen Entschließungsantrag ein, durch den sich die Landesregierung unter anderem im Bundesrat für die 1997 ausgesetzte Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Deutschland und damit für die erstmalige Erhebung derselben auch in Sachsen-Anhalt einsetzen sollte.

Im Anschluss an die Debatte wurde den beiden Beschlussempfehlungen gefolgt und somit sowohl das Haushaltsgesetz als auch das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Die beiden Änderungsanträge (Drs. 8/5175 und Drs. 8/5193) wurden abgelehnt. Der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke (Drs. 8/5184) wurde abgelehnt.

Die ganze Debatte kann imVideoarchiv des Landtags noch einmal angeschaut werden.

Drucksachen