Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner 36. Sitzungsperiode (Dezember 2024) eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht oder bereits abschließend beraten. Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht zu den Entwürfen und den vorläufigen bzw. finalen Ergebnissen.
Sondervermögen „Corona“
Die Fraktion Die Linke strebte die Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen „Corona“ an. So sollte unter anderem die Beschränkung des Sondervermögens auf das seinerzeit festgelegte Volumen gestrichen werden, da dies nicht wirksam sei. Stattdessen sollte es durch jährliche Zuweisungen aus dem Landeshaushalt gespeist werden. Zudem sollte als Anlage zu diesem Gesetz eine Gesamtübersicht des Maßnahmenkatalogs sowie eine Übersicht der Untermaßnahmen verkündet und damit konkret festgelegt werden.
Einer beantragten Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs (Drs. 8/4896) sowie des Entschließungsantrags (Drs. 8/4897) wurde nicht zugestimmt.
Gesetzentwurf „Sondervermögen Corona“ der Fraktion Die Linke (PDF)
Entschließungsantrag „Sondervermögen Corona“ der Fraktion Die Linke (PDF)
Qualität in der Kindertagesbetreuung
Der aktuelle Koalitionsvertrag regelt, dass die Maßnahmen des in der vergangenen Legislaturperiode erneuerten Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) weiterhin Bestand haben sollen. Insbesondere sollen die im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes finanzierten Maßnahmen auch bei möglichem Wegfall der Bundesmittel verlässlich weitergeführt werden. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hatte dem Landtag mit 7:0:6 Stimmen empfohlen, den von der Landesregierung im Oktober 2024 eingebrachten Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Der Beschlussempfehlung (Drs. 8/4888) wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Dem Entschließungsantrag (Drs. 8/4925) wurde zugestimmt.
Gesetzentwurf „Kindertagesbetreuung“ der Landesregierung (PDF)
Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (PDF)
Entschließungstrag der Koalition (PDF)
Einsetzung eines Normenkontrollrats
Der von den Fraktionen CDU, SPD und FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Einsetzung eines Normenkontrollrats hat das Ziel, die Qualität der Gesetzgebung in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Der Normenkontrollrat soll als verwaltungsexternes, unabhängiges Expertengremium die Ministerien bei der Vorbereitung von Regelungsvorhaben unterstützen. Damit soll sichergestellt werden, dass Gesetze und Verordnungen in Sachsen-Anhalt praxisgerecht, verständlich und rechtssicher sind.
Der Gesetzentwurf (Drs. 8/4903) wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz (federführend) sowie in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus (mitberatend) überwiesen.
Gesetzentwurf „Normenkontrollrat“ von CDU, SPD und FDP (PDF)
Landesbeauftragte/r für Polizeiangelegenheiten
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im November 2024 vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Einrichtung einer Beauftragten/eines Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt für Polizeiangelegenheiten vor. Mit der Einrichtung einer unabhängigen und mit weiten Befugnissen ausgestatteten Polizeibeauftragtenstelle beim Landtagspräsidenten folge Sachsen-Anhalt unter anderem Forderungen des UN-Antifolterausschusses und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Einige Bundeslänger verfügen bereits über eine solche Stelle. Der Gesetzentwurf war im November nicht in einen Ausschuss überwiesen worden, nun kam es direkt zur Zweiten Beratung im Plenum – allerdings gleich ohne Debatte. Der Gesetzentwurf wurde bei der Abstimmung abgelehnt.
Gesetzentwurf „Polizeibeauftragte“ der Fraktion B'90/GRÜNE (PDF)
Wassermanagement verbessern
Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf ein, durch den es zur Verbesserung des Wassermanagements im Land Sachsen-Anhalt kommen soll. Durch den Gesetzentwurf sollen unter anderem das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz und das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz geändert werden. Im Detail geht es unter anderem um die Neuausrichtung des Gewässerunterhaltungsbegriffs zur Erreichung eines optimierten Wasserrückhalts in der Fläche und die zügige Reaktionsfähigkeit im Falle wieder eintretender Vernässungen oder hoher Grundwasserstände.
Der Gesetzentwurf (Drs. 8/4869) wurde in den Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (federführend) sowie in den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (mitberatend) überwiesen.
Institut für Prüfungsfragen
Die Länder haben eine Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen erarbeitet. Diese muss – in Form eines Gesetzentwurfs ‒ auch vom Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet werden. Die Landesregierung brachte einen entsprechenden Gesetzentwurf ein.
Der Gesetzentwurf (Drs. 8/4889) wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Quoren absenken
Durch einen Gesetzentwurf will die AfD-Fraktion eine Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid erreichen. So soll unter anderem das Einleitungsquorum für Volksinitiativen von derzeit 30000 auf 20000 Unterschriften der Wahlberechtigten abgesenkt werden. Das Einleitungsquorum für Volksbegehren soll von derzeit 7 Prozent auf 5 Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten reduziert werden.
Einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse wurde nicht zugestimmt.
Änderung des Wahlgesetzes
Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP wollen Änderungen im Wahlgesetz des Landes erreichen. So soll es unter anderem zur Vereinheitlichung der Praxis bei Kreis- und Landeswahlvorschlägen kommen. Zudem soll aus Gründen der Rechtsklarheit eine ausdrückliche Regelung zur Abberufung und Ersetzung der Vertrauenspersonen eines Kreis- bzw. Landeswahlvorschlags erfolgen, um eine widerspruchsfreie Wahrnehmung der Interessen des Wahlvorschlagsträgers sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf (Drs. 8/4901) wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.