Die Landesregierung hat gemäß Art. 45 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt die Einberufung des Landtags für Montag, 11. Dezember 2023, verlangt. Beratungsgegenstand soll die Einbringung des Nachtragshaushaltsgesetzes sein. Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger hat folglich den Landtag zu seiner 53. Sitzung am vorgeschlagenen Tag einberufen, um zumindest genannten Gegenstand in Erster Beratung zu behandeln.