Das Beamtenrecht in Sachsen-Anhalt weiterhin attraktiv zur Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung zu gestalten, ist Ziel eines von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes. Nach Beratung hatte der Ausschuss für Finanzen empfohlen, den Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen. Die Mehrheit der Abgeordneten ist dieser Empfehlung gefolgt, das Gesetz ist damit beschlossen.
Sowohl im Landesbeamtengesetz als auch im Disziplinargesetz sollen Rechtsgrundlagen zur Prüfung der Gewährleistung der Verfassungstreue geschaffen werden. Außerdem erfolgt punktuell eine Anpassung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt an die Digitalisierung durch die Möglichkeit von Video- oder Telefonkonferenzen in Gremien der Personalvertretung.