Konstituierung spätestens am 6. Juli 2021
Die erste Sitzung des neugewählten Parlaments muss spätestens am 30. Tag nach dem Wahltag stattfinden. Die Abgeordneten kommen erstmals alle gemeinsam im Magdeburger Plenarsaal zusammen. Auf der Tagesordnung steht eine Reihe von sehr bedeutungsvollen und nachhaltigen Entscheidungen.
Der am längsten im Landtag vertretene Abgeordnete eröffnet als sogenannter Alterspräsident die erste Sitzung und leitet diese bis zur Wahl des neuen Landtagspräsidenten. Nach der Eröffnung wird der vorläufige Sitzungsvorstand berufen. Mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit des Hauses sind nun alle bereit für die ersten Entscheidungen der gerade begonnenen Legislaturperiode.
Der Alterspräsident gibt über die von den gewählten Parteien gebildeten Fraktionen Auskunft, die in der Folge als regierungstragende oder oppositionelle Fraktionen im Parlament arbeiten werden. Per Abstimmung wird die Tagesordnung bestätigt. Dann gibt sich der Landtag eine vorläufige Geschäftsordnung, nach deren Regeln das politische Arbeiten im Parlament abläuft.
Erste wichtige Wahlen werden abgehalten
Eine der wichtigsten Wahlen des Plenums überhaupt ist die Wahl des Landtagspräsidenten. Sie ist insofern bedeutend, als der Landtagspräsident der ranghöchste Politiker des Landes ist. Die stärkste Fraktion schlägt den Kandidaten vor. Danach werden auf Vorschlag der Fraktionen die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten gewählt. Nach der Wahl der Schriftführer ist die Konstituierung des Landtags abgeschlossen.
Wahl des Ministerpräsidenten
Erste konkrete Aufgabe des konstituierten Landtags ist neben der Wahl der Landtagspräsidentin/des Landtagspräsidenten die Wahl der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Er wird vor dem Parlament vereidigt und beruft die Mitglieder der Landesregierung. Alle Ministerinnen und Minister werden ebenfalls vor dem Parlament vereidigt. In der Regel erfolgt dies immer in der ersten Sitzung nach der Landtagswahl, es muss jedoch nicht so sein.
In der vergangenen Wahlperiode musste die Wahl des Ministerpräsidenten noch innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung des Landtags stattfinden. Das hat sich mit der Parlamentsreform 2020 geändert. Jetzt haben die Fraktionen mehr Zeit für die Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung.