Die Landesregierung wird als Exekutive bezeichnet, was so viel wie vollziehende oder ausführende Gewalt bedeutet. Sie unterliegt der Kontrolle durch das Parlament und ist verpflichtet, Beschlüsse des Landtags umzusetzen. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministerinnen und Ministern für die unterschiedlichen Ressorts. Es gibt keinen immer gleichen Zuschnitt der Ministerien, sie werden zum Teil auch ressortübergreifend von einem Minister betreut. Mitglieder der Landesregierung dürfen nicht dem Europäischen Parlament, dem Bundestag oder einer Volksvertretung eines anderen Landes angehören, sie dürfen auch „nebenbei“ keinen Beruf und kein Gewerbe ausüben.
Wie der Ministerpräsident gewählt wird
In der vergangenen 7. Wahlperiode des Landtags musste die Wahl des Ministerpräsidenten noch innerhalb von 14 Tagen nach der konstituierenden Sitzung des Landtags stattfinden. Das hat sich mit der Parlamentsreform 2020 geändert. Nach der Landtagswahl am 6. Juni 2021 haben die Fraktionen mehr Zeit für die Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung. Die Wahl des Ministerpräsidenten erfolgt wie von der Verfassung vorgeschrieben: ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung.
Zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer im ersten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereinigt. Wenn eine Fraktion keine absolute Mehrheit der Stimmen des Landtags vorweisen kann, geht sie zum Zwecke der Regierungsbildung in der Regel eine Koalition mit einer oder mehreren anderen Fraktionen ein. Gemeinsam stellen sie die Stimmen für die Wahl des Ministerpräsidenten.
Erhält im ersten Wahlgang dennoch niemand die absolute Mehrheit, so findet innerhalb weiterer sieben Tage ein neuer Wahlgang statt. Kommt auch in diesem Wahlgang die Wahl nicht mit der Mehrheit der Mitglieder zustande, so beschließt der Landtag innerhalb von weiteren vierzehn Tagen über die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode. Wird die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nicht mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtags beschlossen, findet unverzüglich ein weiterer Wahlgang statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.
Aufgaben des Ministerpräsidenten und der Minister
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Er ist zudem Repräsentant des Landes nach außen. Der Ministerpräsident bestimmt seinen Stellvertreter und ernennt und entlässt die Minister.
Wie ergibt sich nun aber die Auswahl der Minister? Oft waren die Kandidaten schon Mitglied einer Vorgängerregierung oder waren Staatssekretäre in einem Ministerium, bringen also das nötige Know-how bereits mit. Oft gehören zukünftige Minister dem Parlament an, bisweilen haben sie für ihr Ressort eine herausragende gesellschaftliche Stellung oder viel Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet. Regierungsmitglieder müssen also nicht zwangsläufig auch Abgeordnete sein.
Das Amt der Regierungsmitglieder endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtags. Sie können aber jederzeit zurücktreten und durch einen anderen Minister ersetzt werden. Mit jeder Beendigung des Amtes des Ministerpräsidenten jedoch endet auch das Amt der Minister.