Erneuter Haftbefehl gegen Erich Honecker
Nachdem der frühere DDR-Regierungschef Erich Honecker bereits im Januar 1990 aus dem Krankenhaus heraus verhaftet und kurz darauf wegen Haftunfähigkeit wieder entlassen worden war, wurde vom Amtsgericht Tiergarten am 30. November 1990 erneut ein Haftbefehl gegen ihn ausgesprochen. Hintergrund war der Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze, der von Honecker verfügt worden sei. Da sich Honecker jedoch im Beelitzer Militärkrankenhaus unter dem Schutz der Sowjetunion befand, konnte der Haftbefehl nicht vollstreckt werden. Im März 1991 schließlich wurde das Ehepaar ins Exil zunächst nach Moskau ausgeflogen.