Beide Parlamente verabschieden Staatsvertrag
In Bundestag und Volkskammer beschließen die Abgeordneten mit Zwei-Drittel-Mehrheit den Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Damit werden die Grundsätze des bundesdeutschen Systems übernommen. Der Vertrag wurde bereits am 18. Mai in Bonn unterzeichnet und trat am 1. Juli – mit der Einführung der D-Mark in den neuen Ländern – in Kraft. Bis dahin mussten in der DDR noch über 100 Gesetze zur Rechtsangleichung beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
Außerdem verabschiedeten beide deutschen Parlamente eine gleichlautende Erklärung, in der sie die Oder-Neiße-Grenze als polnische Westgrenze anerkennen. In seiner Regierungserklärung sagte Bundeskanzler Helmut Kohl, ein freies und vereintes Deutschland werde Polen „ein guter Nachbar und ein zuverlässiger Partner auf dem Weg nach Europa“ sein. dazu gehöre auch, dass die Grenze Polens zu Deutschland „weder heute noch in Zukunft“ durch Gebietsansprüche in Frage gestellt werde.