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Plenarsitzung

11. Januar 1990

Die Reisefreiheit kommt

Zwar hatten seit dem Mauerfall viele Tausend DDR-Bürger die Bundesrepublik längst besucht, am 15. Januar 1990 erhalten die Regelungen aber erst offiziellen Charakter. Die uneingeschränkte Reisefreiheit gilt nun für alle Menschen in der DDR.

In Paragraph 2 des von der Volkskammer verabschiedeten Reisegesetzes heißt es: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, jederzeit in das Ausland zu reisen und zu diesem Zweck einen Reisepaß der Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten. Er hat das Recht, jederzeit in die Deutsche Demokratische Republik einzureisen.“

Das Reisegesetz tritt am 1. Februar in Kraft. Im selben Jahr wählt die Gesellschaft für Deutsche Sprache „Reisefreiheit“ zum „Wort des Jahres“.

Was in der Welt noch geschah:
Die Tagesschau vom 11. Januar 1990