Gründung der Treuhandgesellschaft wird beschlossen
Der DDR-Ministerrat beschließt, alle Kombinate und volkseigenen Betriebe in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Für den Umwandlungsprozess wird eine „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung von Volkseigentum“ gegründet, die zunächst noch dem Ministerrat untersteht.
Erst mit dem Treuhandgesetz vom 1. Juni 1990 entsteht die eigentliche Treuhandanstalt. Ziel ist es, marktwirtschaftliche Arbeitsbedingungen und Strukturen zu schaffen und die Betriebe wettbewerbsfähig zu machen. Am 1. Juli 1990 unterstehen der Treuhandgesellschaft 8 500 Betriebe mit über vier Millionen Beschäftigten.