Gründung der Treuhandgesellschaft wird beschlossen
Der DDR-Ministerrat beschließt, alle Kombinate und volkseigenen Betriebe in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Für den Umwandlungsprozess wird eine „Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung von Volkseigentum“ gegründet, die zunächst noch dem Ministerrat untersteht.
Copyright: Deutsches Rundfunkarchiv
Erst mit dem Treuhandgesetz vom 1. Juni 1990 entsteht die eigentliche Treuhandanstalt. Ziel ist es, marktwirtschaftliche Arbeitsbedingungen und Strukturen zu schaffen und die Betriebe wettbewerbsfähig zu machen. Am 1. Juli 1990 unterstehen der Treuhandgesellschaft 8 500 Betriebe mit über vier Millionen Beschäftigten.
- Anmerkung:
Im Frühjahr/ Sommer 1990 gab es in vielen Betrieben Sachsen-Anhalts Informationsveranstaltungen über die Zukunft der volkseigenen Betriebe und ihrer Beschäftigten. Hier zu sehen: Beratung des Arbeitsamtes Merseburg für die Beschäftigten der Leuna-Werke am 7. August 1990 zur Einführung der Kurzarbeit. Foto: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt/Leuna-Werke Fotosammlung Nr. 90.486-43
- Anmerkung:
Mitarbeiter und Direktoren der Direktionen Rechnungsführung/Finanzkontrolle und Ökonomie des Kombinates VEB Chemische Werke Buna informierten sich zu Fragen des Finanz- und Steuerrechts. Foto: Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt/ Abteilung Merseburg, Kombinat VEB Chemische Werke Buna, Fotosammlung, Nr. A 8491/27