Die Volksinitiative „FAIRE STRASSE – gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ wurde im September 2020 durch den Landtag behandelt. Die Volksinitiative wollte erreichen, dass Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft und bereits erhobene Gebühren zurückgezahlt werden. Dem Anliegen wollte/konnte die Koalition nicht ganz folgen, legte aber im September 2020 ein eigenes Gesetz vor. Es tritt nach dem Beschluss am 15. Dezember 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 rückwirkend in Kraft.
Der Druck auf die Kommunen sei extrem hoch, sodass noch ausstehende Beiträge auf Basis der „Kann-Bestimmungen“ des Gesetzes eingefordert würden, resümierte Cornelia Birkner, Vertrauensperson der Volksinitiative „FAIRE STRASSE“. Der Gesetzgeber bzw. die Kommunen dürften nun nicht gucken, wo nach der Abschaffung der Ausbaubeiträge neues Geld herkommen könnte, so Birkner: „Wir brauchen keine goldenen Bürgersteige, sondern funktionstüchtige Straßen.“ Der Verabschiedung des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nehme die Volksinitiative mit Zufriedenheit zur Kenntnis.
Wortmeldungen aus der Debatte
Die Kernforderung der Volksinitiative habe sich mit Beschluss des Gesetzes erledigt, erklärte Innenminister Michael Richter (CDU). Für aktuell in 2020 wegfallende Beitragsgelder werde das Land aufkommen; generell werde das Land ab 2022 jährlich eine Pauschale an die Kommunen von insgesamt 15 Millionen Euro ausreichen.
„Es ist geschafft!“, freute sich Silke Schindler (SPD) über die Abschaffung. Die Beiträge seien bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr begründbar gewesen. Der Verteilungsschlüssel auf die Kommunen sei gerecht gestaltet worden.
„Heute ist ein großer Tag für unser Land“, sagte Matthias Büttner (AfD), endlich würden die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Büttner sieht die AfD als Initiativgeberin der Abschaffung. Erste solche Initiativen hatte es allerdings schon in der 6. Wahlperiode des Landtags gegeben.
Die gesellschaftliche Akzeptanz für die Ausbaubeiträge habe in den letzten Jahren enorm abgenommen, erinnerte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Kosten würden nun über die normalen Steuern mitgetragen, Sonderlasten für Einzelne würden nun vermieden.
Eine Abschaffung sei leicht zu fordern gewesen, aber schwer gesetzlich sicher und fair umzusetzen, erklärte Tobias Krull (CDU). Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich gegen die Abschaffung ausgesprochen. Bei der Verteilung der Ausgleichssumme habe man sich auf das Kriterium „Siedlungsfläche der Kommunen“ geeinigt.
„Viel zu lange haben die Bürgerinnen und Bürger auf die Abschaffung warten müssen“, sagte Kerstin Eisenreich (DIE LINKE). Ein Gesetzentwurf der Linken habe seit zwei Jahren im Ausschuss der Beratung geharrt. Sie dankte der Volksinitiative für deren Engagement. Die künftig veranschlagten 15 Millionen Euro Ersatzzahlungen würden allerdings nicht ausreichen, mutmaßte Eisenreich.
Entscheidungen am Ende der Debatte
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde angenommen. Damit tritt das Gesetz in Kraft. Ein Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden ebenfalls beschlossen. Die Volksinitiative wurde für erledigt erklärt.
Bereits im November 2018 hatte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Rechtsgrundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abzuschaffen und daraus entstehende Einnahmeausfälle der Gemeinden zu kompensieren. Auf Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport wurde der Gesetzentwurf nun abgelehnt. Gleiches gilt für die früheren Anträge der Fraktion DIE LINKE – „Gemeindlichen Straßenbau besser unterstützen – Bürger entlasten“, „Straßenausbaubeiträge abschaffen, Beitragsmoratorium vorlegen“ und „Beitragsmoratorium zu Straßenausbaubeiträgen sofort umsetzen“.