Im Entwurf des ersten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (1. Medienänderungsstaatsvertrag) geht es unter anderem um die Neufestsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags sowie Anpassungen der Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel und des ARD-Finanzausgleichs. Von Sachsen-Anhalt gehen kritische Signale nach Berlin, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wird – nicht zuletzt wegen der steigenden Kosten für die Intendantengehälter – von CDU, AfD und DIE LINKE abgelehnt.
Der obengenannte Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge soll planmäßig am 17. Juni 2020 unterzeichnet werden. Indem der Landtagsausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt (und der Landtag dieser Empfehlung folgt), auf die Abgabe eine Stellungnahme zu verzichten, kann Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zwar unterschreiben, dadurch wird aber zunächst nur der Übergang zum parlamentarischen Hauptverfahren für den Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht. Alle Länder können sich dann parlamentarisch mit dem Staatsvertrag auseinandersetzen. Einer Zusage – beispielsweise für die Erhöhung des Beitrags – entspricht dies nicht. Am Ende entscheiden nicht die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über den Staatsvertrag, sondern voraussichtlich im Herbst 2020 die Abgeordneten in den Landesparlamenten über die Neuregelungen.