Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung beschäftigte sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE im Rahmen einer Selbstbefassung mit dem Stand der Verhandlungen zur Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO). Hierzu fand am Donnerstag, 3. Dezember 2020, eine Anhörung statt.
Die Lehrverpflichtungsverordnung regelt den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Verordnung aus dem Jahr 2006 soll nach Verhandlungen zwischen dem sachsen-anhaltischen Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sowie der Landesrektorenkonferenz novelliert werden.
In einem Zwischenschritt – die Verhandlungen stehen kurz vor ihrem Abschluss – war nun die Landesregierung gefragt. Sie sollte im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung berichten, welchen Stand die Verhandlungen zwischen dem zuständigen Ministerium und der Landesrektorenkonferenz erreicht haben. Im Rahmen einer Anhörung waren dazu auch der Präsident und der Vizepräsident der Landesrektorenkonferenz sowie Vertreter des Hauptpersonalrats beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung eingeladen, um über die Anpassungen in der Verordnung und den Auswirkungen auf die Beschäftigungen aus deren Sicht zu berichten.
Aus den Redebeiträgen der Anhörung
Es handle sich um eine zwingende Regelung gemäß dem gesetzlichen Auftrag, der für die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in den Hochschulen bestehe, erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD). Das neue Hochschulgesetz sei im Juli 2020 in Kraft getreten, nun solle auch die Verordnung angepasst und voraussichtlich im Januar 2021 veröffentlicht werden. An den Lehrzeiten als solche solle nichts geändert werden, so Willingmann. Änderungen gebe es allerdings bei den sogenannten Ermäßigungstatbeständen, also Leistungen, die zu einer Minderung der Lehrzeiten der Hochschuldozenten führen können. Eine wichtige Neuerung sei die (zeitliche) Gleichstellung der Onlinelehre mit den herkömmlichen Präsenzveranstaltungen. Hier hatte es bisher nur eine teilhafte Anrechnung der Lehrstunden gegeben. Auch die Betreuung von Abschlussarbeiten soll in die Lehrstundenberechnung einfließen.
Prof. Dr. Jens Strackeljahn, Präsident der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, betonte, sehr eng an der Novellierung der Verordnung beteiligt gewesen zu sein. Nach einer 14-jährigen Erfahrungszeit mit der Verordnung sei deren Erneuerung sehr sinnvoll. Zentraler Punkt sei für ihn die verbesserte Anrechnung der digitalen Lehre. Die Präsenzlehre solle nach den Corona-Erfahrungen nicht mehr die Berechnungsnorm sein, man werde sicherlich auch weiterhin auf die digitale Lehre zurückgreifen, die er als „eine unglaublich gute Ergänzung zur Präsenzlehre“ verstehe.
Dem stimmte Prof. Dr. Jörg Bagdahn, Vizepräsident der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Hochschule Anhalt, zu. Er hob darüber hinaus die Regelung für Schwerpunktprofessuren heraus. Das Thema „Verordnung“ sei umfangreich im Hochschulsenat diskutiert worden. Die Vorgaben schüfen Ausgleichsmöglichkeiten für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die Überdurchschnittliches leisteten.
Frank Garlipp, Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt, sprach als Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Hochschulen. Er und sein Gremium verfolgten insbesondere die Auswirkungen Der Verordnungsnovelle auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeit der Beschäftigten. Dass die Betreuung von Abschlussarbeiten in die Berechnung der Lehrzeit einfließe, werde begrüßt. Sein Gremium erkenne einen deutlichen Mehraufwand bei der digitalen Lehre im Vergleich zur Präsenzlehre, hier müsse es entsprechende Ausgleiche geben.
Axel-Frank Bachner, stellvertretender Vorsitzender des o. g. Hauptpersonalrats, ergänzte, ob das auf Dauer so sein werde, könne noch nicht gesagt werden. Für die Planung und Vorbereitung einer Onlineveranstaltungsreihe treffe diese Aussage aber auf jeden Fall zu. Die unterschiedliche Lehrbelastung der Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an den einzelnen Hochschularten sei nicht nachvollziehbar. Daher sollte die Lehrbelastung für LfbA an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Kunsthochschule abgesenkt werden, riet Bachner an.
Nach Abschluss der Anhörung, in der alle Fraktionen die Möglichkeit hatten, mit den Anzuhörenden offene Fragen zu klären, wurde der Antrag auf Selbstbefassung für erledigt erklärt. Die Verordnung soll im Januar 2021 veröffentlicht und damit rechtsgültig werden.