Angesichts der aktuellen Herausforderungen der Corona-Epidemie hat der Ältestenrat des Landtags von Sachsen-Anhalt am 17. März 2020 mehrheitlich eine Reihe von Entscheidungen im Sinne der nachhaltigen Gewährleistung der Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments getroffen.
Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch begründet diese Maßnahmen mit der Verantwortung des Parlaments, als Gesetzgebungsorgan auch in Zukunft handlungsfähig bleiben zu müssen: „Wir müssen alles dafür tun, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen; wir müssen in der Verantwortung für alle Menschen, die im Landtag tätig sind, aber auch für die Besucherinnen und Besucher handeln. Wir wollen mit unseren Entscheidungen dazu beitragen, die Infektionsketten zu unterbrechen und somit – wie auch in allen Bereichen des öffentlichen Lebens – der Ausbreitung des Virus entgegenwirken.“
Beschlossen wurden im Einzelnen folgende Maßnahmen:
- Die Sitzungsperiode am 26./27. März 2020 entfällt. Der Landtag wird stattdessen auf Freitag, 20. März 2020, 10 Uhr, zu einer verkürzten Sitzung einberufen. Einziger Tagesordnungspunkt wird die Beschlussfassung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2020/2021 sowie zum Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung des Haushaltsplanes 2020/2021 sein. Der Tagesordnungspunkt soll ohne mündliche Einbringung und ohne mündliche Aussprache stattfinden – diese Beiträge sollen zu Protokoll gegeben werden können.
- Im Interesse einer Gewährleistung der Sitzungsöffentlichkeit (Artikel 50 Abs. 1 der Landesverfassung) werden Einzelbesucher auf der Grundlage der Fragebogenregelung zugelassen.
- Ab sofort und zunächst bis zum 14. April 2020 werden alle Ausschusssitzungen des Landtags – ausgenommen die Parlamentarische Kontrollkommission und die G10-Kommission – untersagt. Dringend erforderliche Ausschusssitzungen können bei der Präsidentin beantragt werden. Die Tagesordnungen sind auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren.
- Ebenso finden ab sofort bis auf Weiteres keine Ausschussreisen von Mitgliedern und Beschäftigten des Landtags statt.
- Hinsichtlich der Abstimmungen in den Ausschüssen und im Plenum wird zwischen den Fraktionen vereinbart, die Mehrheitsverhältnisse nicht in Frage zu stellen, sondern die Mehrheitsverhältnisse entsprechend der Sitzverteilung im Plenum und in den Ausschüssen zu unterstellen (Fairnessabkommen). Es wird für das Plenum zudem vereinbart, bis auf Weiteres auf namentliche Abstimmungen zu verzichten.
- Ab Mittwoch, 18. März 2020, 7.30 Uhr, wird im Landtagsgebäude ein eingeschränktes Zutrittsrecht umgesetzt. Ausgenommen Personen mit zulassungsfreiem Zutritt (Mitglieder des Landtags, der Landesregierung und des Landesverfassungsgerichts, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung, Mitglieder der Landespressekonferenz) wird Personen der Zutritt nur nach Abgabe einer schriftlichen Gesundheitserklärung gewährt oder versagt. Die Landtagsbibliothek wird für den Besucherverkehr geschlossen.
Bereits in der vergangenen Woche wurde der Landtag für Besuchergruppen gesperrt; ebenso finden bis auf Weiteres keine Ausstellungen mehr im Landtag statt.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen weder für Mitglieder des Landtags noch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen und der Landtagsverwaltung positive Corona-Testergebnisse vor.