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Plenarsitzung

Ausbaubeiträge in weiterer Beratung

08. Okt. 2020

Mittlerweile sind sich alle Fraktionen im Landtag einig: Die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt sollen abgeschafft werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor und wurde im September erstmals im Plenum beraten. Unklar sind nunmehr noch einige Detailfragen. Die Volksinitiative „FAIRE STRASSE“ setzt sich seit längerer Zeit für die Abschaffung ein und hatte dazu mehr als 30.000 Unterschriften gesammelt. Der Petitionsausschuss des Landtags hat sich am Donnerstag, 8. Oktober 2020, in einer öffentlichen Anhörung mit den Forderungen der Volksinitiative „FAIRE STRASSE – gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ befasst. 

„Kann-Bestimmung“ soll aus dem Gesetzentwurf

Im Namen einiger Bürger beklagte Cornelia Birkner, eine der fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative „FAIRE STRASSE“, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene „Kann-Bestimmung“ tatsächlich von Gemeinderäten angewandt werde. Die Räte erklärten, sie bräuchten das Geld und würden die Beiträge daher erheben. Einige Bürgermeister hielten die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für einen Eingriff in ihre Eigenständigkeit und beklagten die fehlenden Gelder.

Einerseits sei es schön, dass die Bevölkerung die Gebühren nicht mehr zahlen müsste, andererseits müsste das Geld auch irgendwo herkommen. Dennoch plädierte Birkner dafür: Der Kann-Paragraf sollte raus aus dem Gesetz. Der bislang eingeplante Bedarf von 15 Millionen Euro als Ausgleichsmasse sei ihrer Ansicht nicht realistisch, weil es einen großen Investitionsstau beim Straßenausbau in den Gemeinden gebe. 

Straßenausbau anders finanzieren

Wenn jetzt im Jahr 2020 noch Gelder eingefordert würden aus 2018, sei dies schwer verständlich. Denn die Bauarbeiter seien bereits bezahlt und die Kommune habe das Geld schon ausgegeben. Wozu brauche die Gemeinde dann noch das Geld, wunderte sich Birkner. Zudem stellte sie fest, dass die Baupreise für Straßen immer teurer würden und damit auch die Straßenausbaubeiträge stiegen. Es gebe aus ihrer Sicht noch Einiges bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs zu klären, beispielsweise sei unklar, wie genau eine „ausbaufähige Straße“ definiert werde?  Birkner äußerte die Hoffnung, dass die Abgeordneten „für den Bürger abstimmen und an den Bürger denken werden!“

Wenn Gesetz kommt, ist Petition erledigt

Auf Nachfrage erklärte Birkner, im Großen und Ganzen wäre die Petition nach Beschluss des Gesetzes erledigt, allerdings sollte der Straßenausbau in Sachsen-Anhalt zukünftig weiter vorangebracht werden. Eine gute Straße zu haben, sei ein gesamtgesellschaftliches Interesse geworden, daher sollten alle und nicht nur die Anlieger dafür bezahlen. Sachsen-Anhalt sei das einzige Bundesland, welches noch immer Straßenausbaubeiträge erhebe, dies sei „wie ein alter Zopf und der gehöre abgeschnitten“. Es müssten endlich neue Regelungen gefunden werden.

Noch hat aktuelle Gesetzeslage bestand

Kurt Immendorff aus dem Innenministerium erläuterte, es sei nicht zutreffend, dass Sachsen-Anhalt das letzte Bundesland mit Straßenausbaubeiträgen sei. In fast allen westdeutschen Bundesländern gebe es Beiträge oder zumindest eine „Kann-Regelung“. Außerdem dürfe man nicht verkennen, dass es eine Verpflichtung der Eigentümer gebe. Derzeit seien die Beiträge flexibel gestaltet, je nachdem um welchen Typ Straße es sich handle.

Die angedachte Einführung der Kann-Bestimmung sei etwas Neues. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gebe es eine Verpflichtung der Kommunen, die Gelder (auch alte) zu erheben, erinnerte Immendorff. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte sei dies manchen Bürgern eventuell schwer zu vermitteln – jedoch alternativlos. Der Experte aus dem Innenministerium erklärte weiter: Die Folgen einer zukünftigen möglichen Nichterhebung hätten die Kommunen selbst zu tragen, das Land würde nicht einspringen. Wenn die Kommunen sich entschieden, keine Beiträge zu erheben, müssten sie den Fehlbetrag anderweitig selbst auffüllen.

Daniela Reinhardt vom Finanzministerium bestätigte, es wird einen Mehrausgleich in Höhe von 15 Millionen Euro geben. Eine Evaluierung werde zeigen, ob das Geld ausreiche. Formal werde der Mehrbelastungsausgleich über ein Fachgesetz geregelt werden.

Wie geht es weiter?

Der Petitionsausschuss wird zeitnah eine Stellungnahme von den Fachausschüssen Inneres und Sport sowie Finanzen einholen, auf dessen Grundlage er eine endgültige Beschlussempfehlung für den Landtag erarbeiten wird. Spätestens im Dezember müsse der Landtag abschließend über die Petition beraten, so Ausschussvorsitzende Christina Buchheim.