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Plenarsitzung

Abschaffung, aber ab welchem Stichtag?

10. Sep. 2020

Die Behandlung der Volksinitiative „FAIRE STRASSE – gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt“ durch den Landtag von Sachsen-Anhalt wurde von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch geprüft; sie hat entschieden, dass der Antrag die Voraussetzungen des Volksabstimmungsgesetzes erfüllt. Somit kam es im Plenum zur Aussprache über das Anliegen der Volksinitiative. Einer Vertrauensperson wurde hierfür Rederecht vor dem Parlament eingeräumt. Die Volksinitiative will erreichen, dass Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2019 abgeschafft und bereits erhobene Gebühren zurückgezahlt werden.

Parallel dazu wurde ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 beinhaltet. Für alle Straßenausbaumaßnahmen, bei denen die Beitragspflicht bis einschließlich 31. Dezember 2019 entstanden ist, bliebe es bei der bisherigen Rechtslage. Für zukünftige Baumaßnahmen sollen die Gemeinden ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von jährlich 15 Millionen Euro für entgangene Straßenausbaubeiträge erhalten.

Erster Schritt in die richtige Richtung

Deutschland sei das einzige Land in Europa, das Straßenausbaubeiträge erhebe, erklärte Cornelia Birkner, eine der fünf Vertrauenspersonen der Volksinitiative „FAIRE STRASSE“. Nachdem es in anderen Bundesländern Bemühungen gab, die Beiträge abzuschaffen, sei in Sachsen-Anhalt die Volksinitiative gegründet worden. Die Unterstützung komme aus ganz Sachsen-Anhalt. Man sei sogleich auf bürokratische Hürden gestoßen, die ausgeräumt haben werden müssen. Auch die angesprochenen Bürger*innen seien bisweilen skeptisch gewesen: „Habe bereits bezahlt, warum unterschreiben?“, „werde nie betroffen sein“. Es seien jedoch viele Menschen betroffen, die viele Zehntausend Euro an Beiträgen bezahlen müssten, so Birkner.

Die Straßenausbaubeiträge der Bürger*innen machten nicht mal ein Prozent des Landeshaushalts aus, mitunter seien die Kosten für bürokratische oder gerichtliche Auseinandersetzungen höher als die Beiträge an sich (wie in Halle/Saale). Die Volksinitiative spricht sich gegen eine Kann-Regelung für Beiträge aus (Stichtag 31. Dezember 2020), weil dies keine Lösung der Probleme darstelle und finanziell schwache Kommunen benachteilige. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes sollen keine neuen Bescheide mehr verschickt werden.

„Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, konstatierte Cornelia Birkner. Aber er öffne schon wieder Hintertürchen für neue Erhebungen. „Dafür sind wir nicht angetreten, und wenn das kommt, werden wir dagegen wieder kämpfen“, zeigte sich Birkner entschlossen. „Wir leben gern hier, wir haben uns als Land gut entwickelt, und das Land muss für den Bürger da sein.“

Es werden keine Hintertürchen geöffnet

Der Namen mache es deutlich, das Gesetz solle zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge führen, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Dies soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 geschehen. Hintertürchen würden allerdings nicht geöffnet, so Erben. Den „besonderen Wegebeitrag“ beispielsweise gebe es seit 1991. Es gehe dabei um den Ausbau von nichtöffentlichen Straßen und Wegen. Dieser solle beibehalten werden. Die Kann-Regelung zur Erhebung von Beiträgen bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 (2017–2019) beziehe sich auf Fälle, in denen zwar eine Beitragspflicht entstanden sei, aber Beiträge noch nicht erhoben worden seien. Hier könnten die Kommunen selbstständig entscheiden, ob diese Beiträge erhoben würden.

Was passiert mit den Beiträgen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben worden sind? Im Gesetz sei geregelt, dass diese Beiträge innerhalb des nächsten Jahres an die betroffenen Beitragszahler zurückerstattet werden, so Erben. Ab 2022 würden jährlich 15 Millionen Euro anteilig auf die Kommunen verteilt (Mehrbelastungsausgleich), um die Ausfälle der Beiträge zu kompensieren. Ob die Zuteilung angemessen erfolgt, werde evaluiert.

Ohne Volksinitiative kein Gesetzentwurf

Die AfD-Fraktion habe bereits im März 2018 mit einem Antrag gefordert, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, erinnerte Matthias Büttner (AfD). Denn die Sachsen-Anhalter seien bereits damals einkommenstechnisch mit den Kosten überfordert gewesen. Büttner warf den anderen Fraktionen vor, die Abschaffung der Beiträge bewusst verschleppt zu haben. Allein das rechtfertige schon eine weitere Zurücksetzung des Stichtags. Erst 2019 sei die Abschaffung der Beiträge dann zum Thema im Kommunalwahlkampf geworden. „Dafür sollten Sie sich schämen“, so Büttner. Ohne das Engagement der Volksinitiative gäbe es wohl bis heute keinen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Ausbaubeiträge.

Entlastung erreichen, nicht Mehrbelastung provozieren

„Was lange währt, wird endlich gut“, meinte Tobias Krull (CDU) und räumte ein: „Wir haben uns als Koalition den Vorgang nicht einfach gemacht.“ Dies habe auch – hinsichtlich des Für und Widers der Beiträge – an den widersprüchlichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der kommunalen Familie gelegen. Die Abschaffung der Beiträge sei nicht im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen, daher habe viel über die Gegenfinanzierung nachgedacht und beraten werden müssen. Am Ende sollte es zu einer Entlastung der Bürger kommen und nicht zu einer Mehrbelastung, beispielsweise durch Steuererhöhungen. „Natürlich wird es immer eine Spur Ungerechtigkeit geben, wenn es eine Stichtagsregelung gibt“, räumte Krull ein. Er hoffe, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr beschlossen werde, um Planungssicherheit bei allen Beteiligten sicherzustellen.

Druck endlich groß genug gewesen

Die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge herrschten schon einige Jahre in ganz Deutschland vor. Seit 2018 seien sie bereits in mehreren Ländern abgeschafft worden, erinnerte Kerstin Eisenreich (DIE LINKE). Die bis zu sechsstelligen Beiträge führten die Bürger*innen nicht selten bis zum Rand der Existenz, dies sei völlig inakzeptabel. Dennoch habe sich die CDU in Sachsen-Anhalt beharrlich gegen eine Abschaffung gesperrt, nun endlich liege ein Gesetzentwurf dafür vor. „Der Druck im Kessel scheint endlich hoch genug gewesen zu sein.“

Verschiedene frühere Initiativen der Linken zur Abschaffung der Beiträge (Gesetzentwurf, Anträge) seien nicht beachtet worden, kritisierte Eisenreich. Dass sich die CDU nun als Retterin stilisiere, „ist einfach nur dreist“. Der Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen in Höhe von 15 Millionen Euro sei angesichts des Sanierungsstaus bei den Straßen im Land einfach lächerlich, hier müsse nachjustiert werden.

Gegenfinanzierung für die Kosten der Kommunen

Heute sei im Landtag nicht nur die Volksinitiative, sondern auch die Lösung des Problems angekommen, sagte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Für die Beiträge fehle die Akzeptanz in der Bevölkerung, der Sinn der Erhebung werde nicht mehr verstanden. Denn der bei seiner ersten Erhebung prognostizierte Vorteil, der seinerzeit im Kaiserreich durch den Ausbau der Straße dem Grundstück zugutekommen sollte, sei heute nicht mehr nachvollziehbar. Die Abschaffung sei mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 vorbereitet worden. Eine Finanzierung über das Steueraufkommen scheine möglich, so Meister.

15 Millionen Euro würden zunächst als Gegenfinanzierung für die ausfallenden Beiträge in den Haushalt eingestellt. Die Kommunen erhielten ihre Kosten ersetzt, auch wenn dies am Ende mehr als die vorgesehenen 15 Millionen Euro wären. Ein Detail sei noch offen, nämlich nach welchen Kriterien die Verteilung der Pauschalen auf die Kommunen erfolgen soll, erklärte Meister. Der Verteilungsschlüssel solle den tatsächlichen Aufwand der Kommunen widerspiegeln.

Öfter solche Initiativen starten

Es wäre wünschenswert, dass öfter solche und ähnliche Initiativen ergriffen würden, wenn Themen, die draußen die Bürger bewegten, aber im Parlamentsbetrieb nicht richtig vorwärtskämen, beraten würden, erklärte André Poggenburg (fraktionslos). Dies könne für die direkte Demokratie nur gut sein. Solange in Sachsen-Anhalt Millionen Euro für „ideologische Projekte wie Genderblödsinn, Bildungsexperimente und linksextreme Netzwerke“ ausgegeben würden, erübrige sich die Erhebung von Kosten bei den Bürgern.

Demokratische Mehrheit erreicht

Die SPD-Fraktion habe sich im Jahr 2018 auf den Weg gemacht, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, erinnerte Silke Schindler (SPD). Der Weg sei lang und mit vielen, auch koalitionsinternen Beratungen gespickt gewesen. Die Ausdauer der Volksinitiative habe sich gelohnt, nun liege ein Gesetzentwurf der Koalition vor. Zwar habe es bereits einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE gegeben, doch eine demokratische Mehrheit gebe es erst jetzt durch die Koalition für deren eigenen Gesetzentwurf. Auf die „untauglichen Vorschläge der AfD-Fraktion möchte ich hier nicht extra eingehen“, betonte Schindler. Die Forderungen der Volksinitiative seien mit dem Gesetzentwurf der Koalition (bis auf den Stichtag) erfüllt worden.

Mit dem Abschluss der Ersten Beratung der Volksinitiative im Plenum gilt diese als in den Petitionsausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf der Koalition wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie mitberatend in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

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