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Plenarsitzung

Von A wie Asyl bis W wie Weiterbildung

31. Jan. 2019

Der Landtag hat zwei Gesetze aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport beschlossen. Vier weitere Gesetzentwürfe wurden jeweils zu weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Wohnverpflichtung für Asylsuchende verlängert

Am 29. Juli 2017 trat das Bundesgesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft. Mit dem in § 47 Asylgesetz neueingefügten Absatz 1b ermöglicht es den Ländern, für Asylsuchende eine längere Wohnverpflichtung als die in Absatz 1 der Vorschrift bisher vorgesehenen sechs Monate zu regeln. Eine nötige Landesregelung brachte die Landesregierung im August 2018 ein. Der Landtag folgte nun der Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport und nahm den Gesetzentwurf in geänderter Fassung an.

Änderung des Personenstandsgesetzes beschlossen

Ebenfalls vom Landtag beschlossen wurde ein Gesetzentwurf, der eine Änderung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt herbeiführen wird. Konkret geht es um die Festlegung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Bestimmung der Vornamen und des Familiennamens bei einer vertraulichen Geburt sowie weitere Anpassungen an die Änderungen im Personenstandsgesetz.

Datenschutzregelungen an EU-Recht anpassen

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA) vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält eine Vollregelung des für den gesamten Justizvollzug des Landes geltenden Datenschutzrechts, die die Pflichten der Verantwortlichen konkretisiert, die bisherigen datenschutzrechtlichen Standards in ein neues eigenständiges Gesetz zum Datenschutz im Justizvollzug des Landes überführt und zugleich die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/680 vollständig in bereichsspezifisches Landesrecht umsetzt.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Ein zweiter Gesetzentwurf aus dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung soll nach dem Wirksamwerden der EU-Datenschutz-Grundverordnung das bereichsspezifische Datenschutzrecht, insbesondere im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, an die Datenschutz-Grundverordnung anpassen und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA) ablösen.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Neue Regelungen zum Jugendarrest geplant

Des Weiteren will die Landesregierung mit einem dritten Gesetzentwurf die landesrechtliche Grundlage für einen modernen Vollzug des Jugendarrests in Sachsen-Anhalt schaffen. Der Gesetzentwurf beschränke sich nicht nur auf die Normierung der wesentlichen Eingriffsermächtigungen, sondern regle auch die Gestaltung des Vollzugs, so die Landesregierung. Der Gesetzentwurf wurde in den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Weiterbildung von Beschäftigten fördern

Sachsen-Anhalt hat im Vergleich zu anderen Bundesländern aufgrund der Einschränkung auf berufsbezogene Weiterbildung eine relativ geringe Bildungsfreistellungsquote. Um dies zu verändern, beschreibt der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eine erweiterte Themensetzung für den Rechtsanspruch eines/r Beschäftigten gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber, während der Arbeitszeit an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Bildung und Kultur (federführend) und die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (mitberatend) überwiesen.