Die Landesregierung und die Fraktionen des Landtags haben in der August-Sitzungsperiode insgesamt sieben neue Gesetzentwürfe ins Plenum eingebracht. Diese wurden für die detaillierte Beratung zunächst in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen. Im Folgenden eine Auflistung der Gesetzentwürfe in aller Kürze:
Störungsfreien Digitalfunk sicherstellen
Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz soll die Verpflichtung des Landes Sachsen-Anhalt zur Mitwirkung bei der Sicherstellung des störungsfreien Betriebs des bundesweit eingeführten Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) umgesetzt werden. Zuständig für die Errichtung und den Betrieb des Digitalfunknetzes der BOS ist die entsprechende Bundesanstalt. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung „Digitalfunk“ (PDF)
Neuregelung sogenannter Personenzusammenschlüsse
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass Personenzusammenschlüsse alten Rechts mit Ablauf des 31. Dezember 2020 aufgelöst sind. Dies soll jedoch nicht gelten, wenn die Vertretungsbefugnis der Gemeinde durch einen bestandskräftigen Bescheid der Flurneuordnungsbehörde aufgehoben worden ist oder Anträge auf Aufhebung der Vertretungsbefugnis der Gemeinden durch eines der Mitglieder der Personenzusammenschlüsse alten Rechts zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesgesetzlichen Regelung bei den zuständigen Flurneuordnungsbehörden anhängig sind oder vor Ablauf der Stichtagsfrist noch gestellt werden. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Inneres und Sport, für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung „Personenzusammenschlüsse“ (PDF)
Umweltverträglichkeit per Gesetz überwachen
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) verweist weitgehend auf Vorschriften des UVPG des Bundes. Diese Regelungstechnik soll auch zukünftig beibehalten werden. Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung soll das UVPG LSA an das grundlegend reformierte UVPG des Bundes angepasst werden. Dies dient insbesondere auch der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Landesrecht. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung Umweltverträglichkeitsprüfung“ (PDF)
Staatliches Monopol suspendiert lassen
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) sieht seit 1. Juli 2012 die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten vor. Das staatliche Wettmonopol ist während einer Experimentierphase von sieben Jahren bis zum 30. Juni 2019 suspendiert worden. Der Glücksspielstaatsvertrag konnte bis heute in diesem Punkt jedoch weiterhin nicht umgesetzt werden, weil die hessischen Verwaltungsgerichte die Erteilung der Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache aufgeschoben haben. Mit der Aufhebung der Befristung der Experimentierklausel wird ein Fortgelten der versuchsweisen Liberalisierung des bisherigen staatlichen Sportwettmonopols erreicht. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung „Glücksspiel“
Neue Regelungen für Pflegeschulen
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die für die Ausführung der Ausbildung an den neuen Pflegeschulen notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, d. h. Regelungen zur staatlichen Anerkennung und Aufsicht über Pflegeschulen sowie Übergangsregelungen für bestehende Altenpflege- und Krankenpflegeschulen. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf notwendige Verordnungsermächtigungen, insbesondere für den Bereich der praktischen Ausbildung sowie der hochschulischen Pflegeausbildung. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung „Pflegeberufegesetz“ (PDF)
Änderungen bei der Eingliederungshilfe
Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) entwickelt die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems fort. Zu diesem Zweck werden grundlegende, qualitative und strukturelle Änderungen des Rechts der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Auf Landesebene müssen Änderungen im SGB IX und SGB XII vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung „Teilhabestärkungsgesetzes“ (PDF)
Besoldung soll angehoben werden
Die Fraktion DIE LINKE möchte das Landesbesoldungsgesetz ändern und bringt dafür einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Aufgrund der gestiegenen und niveaugleichen Qualifikationsanforderungen für den Erwerb des Grundschullehramts im Verhältnis zu Lehrkräften für die Sekundarstufen I und II sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung entsprechender Lehrkräfte sei eine Besoldungsanpassung erforderlich. Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe sollen künftig in die Besoldungsgruppe A 13 (Einstiegsamt) eingestuft werden. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Bildung und Kultur überwiesen.