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Plenarsitzung

Sechs Gesetzentwürfe abschließend beraten

19. Jun. 2019

Der Landtag hat in seinen Juni-Sitzungstagen sechs Gesetzentwürfe abschließend behandelt. Fünf von ihnen erhielten die Zustimmung von der Mehrheit der Abgeordneten. Unter anderem geht es um Datenschutz, E-Government und öffentliche Sicherheit.

Die Fraktion DIE LINKE und die Landesregierung hatten verschiedene Gesetzentwürfe zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt. Dabei ging es um die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Personalräten und Dienststellen. Der Gesetzentwurf der Linken wurde abgelehnt, der der Landesregierung angenommen.

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Mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll der Erfahrungszeitraum beim Umgang mit Body-Cams verlängert werden. Dieser im Gesetzentwurf der Landesregierung dargelegte Plan kann durch den Beschluss des Gesetzes verfolgt werden.

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Durch das nun beschlossene Dienstrechtliche Datenschutzanpassungsgesetz der Landesregierung werden die bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst.

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Nach der Empfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport hat der Landtag das vorgelegte E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt der Landesregierung beschlossen. Neben der Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechniken enthält es Vorgaben für die künftige Gestaltung der Arbeitsabläufe innerhalb der Landesverwaltung. Demzufolge richtet sich der Gesetzentwurf verwaltungsträgerübergreifend an alle Stellen der Landesverwaltung und nur mittelbar – hinsichtlich der mit dem Gesetz intendierten Auswirkungen – an Privatpersonen.

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Die Datenschutzvorschriften im Bereich des Verfassungsschutzes werden auf Basis eines beschlossenen Gesetzes der Landesregierung angepasst. Die in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie 2016/680 enthaltenen Vorgaben zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten sollen so umgesetzt werden.

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