Der CDU-Landtagsabgeordnete Florian Philipp wird neues Mitglied des Landesrechnungshofs von Sachsen-Anhalt und verzichtet damit auf sein Abgeordnetenmandat. Der Landtag hat am Donnerstag, 4. April 2019, dem Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofs zugestimmt. Gemäß Artikel 98 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt wird Philipp demnächst offiziell von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch ernannt.
Was macht der Landesrechnungshof?
Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige oberste Landesbehörde, die nur dem Gesetz verpflichtet ist. Die Behörde prüft nicht nur bereits Geschehenes, sondern betrachtet auch die Gesetze und Planungen des Landes. Dabei beschäftigt sich der Landesrechnungshof insbesondere mit den finanziellen Auswirkungen, deren Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Außerdem nimmt er Stellung zu finanzpolitischen Aspekten der Haushaltsplanentwürfe und berät den Finanzausschuss des Landtags, aber auch die Ministerien, Behörden und Dienststellen des Landes in wichtigen Fragen.
Florian Philipp ist gebürtiger Magdeburger und seit der 7. Wahlperiode (März 2016) Mitglied des Landtags. Er gehörte den Ausschüssen für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, sowie für Finanzen und für Petitionen an. Außerdem leitete er den 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dieser soll prüfen, ob das Ministerium der Finanzen zwischen 2011 und 2016 bei der Vergabe von Beraterverträgen gegen haushaltsrechtliche, vergaberechtliche und/oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.
Nachdem Philipp sein Mandat offiziell niedergelegt haben wird, geht der freigewordene Sitz, gemäß § 40 Abs. 5 Satz 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf die nächste noch nicht für gewählt erklärte Ersatzperson des Landeswahlvorschlags der CDU über.