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Plenarsitzung

Landtag beschließt zwei Gesetzesnovellen

29. Aug. 2019

In der 37. Sitzungsperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt in der 7. Wahlperiode hat das Parlament trotz einer über 30 Tagesordnungspunkte umfassenden Agenda „nur“ zwei Gesetze beschlossen. Sie betreffen das Landesjagdgesetz und das Landesbesoldungsgesetz.

Die Nilgans wurde ins Landesjagdgesetz von Sachsen-Anhalt aufgenommen. Foto: Andreas Trepte

Novelle des Landesjagdgesetzes

Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes wird das Ziel verfolgt, das Jagdrecht im Land nach dessen grundlegender Novellierung im Jahr 2011 fortzuschreiben und an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Die Änderungen richten sich unter anderem auf die Aufnahme der Nilgans in das Jagdrecht und die Aufhebung des Verbots der Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten legt eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung im Plenum vor. Der Änderungsantrag (Drucksache 7/4825) wurde abgelehnt. Der Beschlussempfehlung (Drucksache 7/4777) wurde anschließend mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen. Der Entschließung im Teil II der Beschlussempfehlung wurde ebenfalls zugestimmt.

Neue Regelungen im Landesbesoldungsgesetz

Im Juni 2019 brachte die Landesregierung den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 ins Plenum ein. Ziel war die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vom 2. März 2019. Der Ausschuss für Finanzen legte dem Landtag nun eine Beschlussempfehlung vor. Diese wurde noch ein wenig durch einen Änderungsantrag der Koalition bearbeitet, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt. Der so geänderte Gesetzentwurf wurde von der Mehrheit im Plenum angenommen.