Der Landtag hat in seiner 33. Sitzungsperiode, im April 2019, drei Gesetzesänderungen beschlossen. Welche das sind und was sich konkret verändern wird, lesen Sie hier beziehungsweise in den angehängten Dokumenten.
Kommunalverfassungsgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 geurteilt, dass der Wahlausschluss von „für in allen ihren Angelegenheiten betreute“ Menschen verfassungswidrig ist. Die Verfassungswidrigkeit stütze sich auf eine Ungleichbehandlung gesetzlich Vollbetreuter gegenüber vergleichbar Betreuungsbedürftigen ohne gesetzlichen Vertreter. Um diesen Missstand noch vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 auszuräumen, hatte die Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, dem Gesetzentwurf und einem parallel eingebrachten Entschließungsantrag zuzustimmen. Dieser Empfehlung folgte der Landtag, damit ist das Gesetz beschlossen.
Behindertengleichstellungsgesetz
Zweck der EU-Richtlinie 2016/2102 ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck sollen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die einen barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Applikationen öffentlicher Stellen regeln, angeglichen werden. Die Landesregierung hatte im November 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzentwurfs vorsieht. Der Landtag stimmte dieser Beschlussempfehlung zu, damit ist das Gesetz beschlossen.
Krankenhaus- und Rettungsdienstgesetz
Auf Basis eines Gesetzentwurfs der Landesregierung vom September 2018 sollen Änderungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens vorgenommen werden. Zum einen geht es um eine Änderung des Krankenhaus- und des Rettungsdienstgesetzes des Landes. Zum anderen soll auch das Gesetz über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden geändert werden. Konkretisierungen gibt es im Bereich der Patientenfürsprecher. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzentwurfs vorsieht. Der Landtag stimmte dieser Beschlussempfehlung zu, damit ist das Gesetz beschlossen.