Der Ausschuss für Umwelt und Energie hat am Mittwoch, 14. August 2019, in einer öffentlichen Anhörung über den Entwurf eines Gesetzes „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ beraten.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im Juni 2019 in den Landtag eingebracht und nun in einer öffentlichen Anhörung beraten. Dazu waren etwa 150 Anzuhörende aus Städten- und Gemeinden in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eingeladen sowie Vertreter von Verbänden und Vereinen nahezu aller gesellschaftlichen Bereiche. Bis zum Herbst soll das Gesetz stehen und den Rahmen bilden für die Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments.
Was ist ein Nationales Naturmonument?
Nationales Naturmonument ist in Deutschland seit 2010 eine Kategorie für Schutzgebiete in Natur- und Landschaft von nationaler Bedeutung. Dazu gehört das sogenannte Grüne Band, die 1400 Kilometer lange ehemalige innerdeutsche Grenze. Als erstes Bundesland hat Thüringen seinen 763 km langen Abschnitt als Nationales Naturmonument erklärt. Sachsen-Anhalt will seine 343 km bis zum 30. Jahrestag des Mauerfalls im November 2019 als Nationales Naturmonument „Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ ausweisen.
Ziel ist es, das Grüne Band als einzigartiges Biotopverbundsystem zu erhalten und als zeitgeschichtliches Mahnmal zum Ort der Erinnerung zu entwickeln. Es soll ein interdisziplinärer Lernort geschaffen werden, an dem generationsübergreifend ökologische und geschichtliche Zusammenhänge und Hintergründe vermittelt werden können.
Als nationales Naturmonument soll das Grüne Band dauerhaft an eine mit Minen, Stacheldraht und Schießbefehl befestigte Grenze quer durch Deutschland und Europa und gleichzeitig aber auch an das Glücksgefühl einer ganzen Nation erinnern, als sie in der Folge der friedlichen Revolution in der DDR fiel. Der einstige Todesstreifen ist heute Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere und als Erinnerungsort verbindendes Element zwischen den Menschen.
Ergebnisse der Anhörung
Die Meinungen der Anzuhörenden reichten von voller Unterstützung über Unterstützung ja, aber mit Nachbesserungen bis hin zu völliger Ablehnung des Gesetzentwurfs. Skeptisch zeigten sich vor allem die Bauern- und Waldbesitzerverbände. Sie sprachen von „gefühlter Enteignung“ und manche sahen mit dem Grünen Band eine neue andere Art von Trennung zwischen Ost und West auf sie zukommen. Außerdem fürchten Bauern und Waldbesitzer Nachteile durch teils noch ungeklärte Wegeverbote, Restriktionen bei der Bewirtschaftung oder Zugängen zu Gewässern.
Die Städte und Gemeinden Sachsen-Anhalts äußerten dagegen überwiegend Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und dem damit einmaligen Projekt eine Gleichrangigkeit von Erinnerungskultur und Naturschutz herzustellen. Die von ihnen geäußerten Einwände bezogen sich vor allem auf mögliche Betretungsverbote von Wegen und kleinen Straßen. Dazu dürfte es keinesfalls kommen, denn sonst könnte der Eindruck entstehen, dass neue Grenzen gezogen werden. Alle betonten, dass es wichtig sei, die Bevölkerung vor Ort bei der Umsetzung des Projektes mitzunehmen und genügend Gelder für lokale Erinnerungsprojekte zur Verfügung zu stellen.
Die anwesenden Stiftungen, die Landeszentrale für politische Bildung und die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich. Allerdings müsste die Frage der Trägerschaft noch einmal überdacht werden. Hier gab es unterschiedliche Vorstellungen.
Die Meinungen der Anzuhörenden im Detail
Der Ausschuss für Umwelt und Energie wird die Hinweise der Anzuhörenden auswerten und sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist es, zeitnah eine abschließende Beschlussfassung für den Landtag zu erarbeiten.