Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in seiner zweiten Oktober-Sitzungsperiode neben dem „Grünes-Band-Gesetz“ drei weitere Gesetze verabschiedet. Darum geht es um den Glücksspielstaatsvertrag, freilebende Katzen und die elektronische Rechnungsstellung.
Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag
Nach Ratifizierung des Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrags auf Bundesebene was es notwendig geworden, die landesrechtlichen Bestimmungen anzupassen. Deshalb musste das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) entsprechend geändert werden. Die Landesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf vor. Nach der Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport empfahl dieser, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde dann auch mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Gesetz zu freilebenden Katzen
Zu hohe Katzenpopulationen sind mit geeigneten tierschutzgerechten Maßnahmen zu vermindern und zu begrenzen. Mit dem Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen wird diese Ermächtigung auf die Gemeinden übertragen. Der Ausschuss für Umwelt und Energie empfahl dem Landtag, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Elektronische Rechnungsstellung
Im Juni 2019 brachten die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in den Landtag ein. Das Gesetz soll den Empfang und die Verarbeitung von elektronischen Rechnungen regeln. Außerdem wird die elektronische Rechnung als legal definiert. Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Inneres und Sport, den Gesetzentwurf in veränderter Fassung anzunehmen. So ist es auch gekommen. Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.