Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften beschäftigt. Dabei geht es um Änderungen bei den Abwasserbeiträgen und bei der Kurtaxe. Die Koalitionsfraktionen hatten den Gesetzentwurf im Oktober 2018 in den Landtag eingebracht.
Im Paragraph 6 des Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbeiträge) soll die bisher als Muss-Regelung ausgestaltete Pflicht der kommunalen Aufgabenträger zur Beitragserhebung zu einer Kann-Regelung werden und den Kommunen mehr Spielraum geben. Damit könnten Verbesserungsinvestitionen im Abwassersystem zukünftig über die Gebührenabrechnung vorgenommen werden und keine neuen Beitragserhebungen hervorrufen.
Außerdem sind in der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes Änderungen zur bisherigen Kurtaxe geplant. Zukünftig sollen nicht nur anerkannte Kur- und Erholungsorte sondern auch andere Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen einen Gästebeitrag erheben dürfen.
Die Mehrheit der angehörten Experten aus Kommune, Wirtschaft und Tourismus begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen sowohl im Bereich Abwasser als auch im Tourismus. In beiden Fällen sahen die Anzuhörenden neue Chancen und Möglichkeiten für die Gemeinden.