Hausärztliche Versorgung sicherstellen
Nach Ansicht der Landesregierung werde sie Gewährleistung einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen in Sachsen-Anhalt zunehmend schwieriger. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen kam am 16. Oktober 2018 zu der Feststellung, dass in Sachsen-Anhalt bereits derzeit 141 hausärztliche Stellen unbesetzt seien. Um diesem Mangel wirksam zu begegnen, brachte die Landesregierung einen Gesetzentwurf ein, der zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Land beitragen soll. Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag wurden in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) und für Wirtschaft und Wissenschaft (mitberatend) überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)
Änderungsantrag der AfD-Fraktion (PDF)
Anpassung des Datenschutzes
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen die bestehenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen des Landes Sachsen-Anhalt im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen mit folgenden Regelungsschwerpunkten an die unionsrechtlichen Vorgaben angepasst werden: Anpassung von Begriffsbestimmungen und Verweisungen, Anpassung bzw. vereinzelt Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, Regelungen zu den Betroffenenrechten und Anpassungen aufgrund unmittelbar geltender Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung zu technischen und organisatorischen Maßnahmen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)
Staatsvertrag zum IT-Planungsrat
Gemäß Artikel 91c Grundgesetz können Bund und Länder bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für die Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken und in Vereinbarungen die für die Kommunikation zwischen ihren informationstechnischen Systemen notwendigen Standards und Sicherheitsanforderungen festlegen (IT-Planungsrat). In der Änderung des Staatsvertrags zum IT-Planungsrat einigten sich die Vertragspartner darauf, mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten. Sie trägt die Bezeichnung „FITKO“ (Föderale IT-Kooperation) und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Der Landtag muss diesem Staatsvertrag noch zustimmen. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)
Pensionsfondsgesetz soll geändert werden
Für öffentliche und privatwirtschaftliche Pensionsfonds ist es international zunehmend üblich, Nachhaltigkeitskriterien und ethische Grundsätze zur Verbesserung einer langfristigen Sicherung der Anlagen zu berücksichtigen, meint die Fraktion DIE LINKE und möchte eine Änderung des Pensionsfondsgesetzes erzielen. Altersversorgungseinrichtungen wie das Sondervermögen seien besonders für staatliche Nachhaltigkeitsstrategien geeignet. Staatliche Entwicklungsziele sollten daher Eingang in die Anlagestrategie des Sondervermögens finden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (PDF)
Änderung des Sparkassengesetzes geplant
Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Anstalten der Kommunen und unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. In diesem Sinne seien Sparkassen Unternehmen, die dem öffentlichen Bereich zuzuordnen sind, argumentiert die Fraktion DIE LINKE. Aufgrund ihrer Aufgaben für Bürger, Wirtschaft und öffentliche Hand stünden die Sparkassen in besonderer Weise im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Daraus resultiert das Interesse der Öffentlichkeit, über die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkassen in vollem Umfang informiert zu werden. Dies soll durch die angestrebte Änderung des Sparkassengesetzes erreicht werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (PDF)
Vorschlag zur Änderung der Bauordnung
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion soll die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Handwerksbetriebe im Bausektor sowie für Bautechniker im Hochbau ermöglicht werden. Diese beschränkte Bauvorlageberechtigung soll Handwerksmeister und Techniker in die Lage versetzen, Bauvorlagen für bestimmte Vorhaben (neuer Absatz 7 im § 64 Bauordnung) zu erstellen. Unstrittig sei, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht eine ausreichende Qualifikation der Handwerksmeister und Techniker vorhanden sein müsse. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.