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Plenarsitzung

Vier Gesetzentwürfe der Landesregierung

Der Landtag hat sich im September neben dem Haushaltsgesetz noch mit vier weiteren Gesetzentwürfen beschäftigt: zu dienstrechtlichen Vorschriften, zur Kinderbetreuung, zum Informationszugang und zu den Krankenhäusern im Land.

Dienstrechtliche Vorschriften vor Änderung

Die Landesregierung legte den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor. Damit soll dem bereits sichtbaren Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst – unter anderem durch neue Regelungen im Landesbesoldungsgesetz – entgegengewirkt werden. Mit einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes sollen finanzielle Anreize geschaffen werden, damit Mitarbeiter später in Ruhestand gehen und ausreichend Personal für bestimmte Mangelbereiche gefunden werden kann. Der Gesetzentwurf wurde nach der Debatte in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Förderung von Kindern in der Kita

Der Gesetzentwurf zielt auf die weitere Verbesserung der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt ab, betont die Landesregierung. Eltern sollen entlastet, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie pädagogische Fachkräfte unterstützt werden. Daher setzt die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes unter anderem auf ein neues, transparenteres Finanzierungssystem und auf bessere Bedingungen für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen. Der Gesetzentwurf wurde nach der Debatte in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF) 

Informationszugangsgesetz soll geändert werden

Der Landtag hatte vor mehr als einem Jahr beschlossen, dass im Landesportal Sachsen-Anhalt ein Informationsregister installiert werden soll. Über diesen zentralen Zugang sollen Bürger nutzerfreundlich und unbürokratisch auf öffentliche Daten zugreifen können. Die Umsetzung des Informationsregisters ist ein direktes Ziel der digitalen Agenda Sachsen-Anhalts. Das Portal soll am 1. Januar 2019 in Betrieb gehen, nun hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde nach der Ersten Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)

Änderung des Krankenhausgesetzes  

Auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs sollen Änderungen in verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens vorgenommen werden. Zum einen geht es um eine Änderung des Krankenhausgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Zum anderen soll auch das Gesetz über die Gutachterstelle für freiwillige Kastrationen und andere Behandlungsmethoden geändert werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)