Die Fraktion DIE LINKE hatte im Mai 2018 einen Antrag in den Landtag eingebracht, durch den die Landesregierung aufgefordert werden sollte, die Gemeinden des Landes hinsichtlich Entscheidungen zur Notwendigkeit und Qualität eines Ausbaus oder einer grundhaften Sanierung von Gemeindestraßen innerhalb bebauter Gebiete zu unterstützen.
Der Antrag war federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden. Dieser hatte sich darauf verständigt, am Donnerstag, 8. November 2018, eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Drei anzuhörende Institutionen wurden durch deren Sprecher vertreten.
Im Antrag wurden unter anderem ein Leitfaden für die Gestaltung und den Bau von Gemeindestraßen innerhalb bebauter Gebiete und Verfahrenshinweise für eine frühzeitige Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit bei Entscheidungs- und Planungsprozessen gefordert. Dem Landtag soll zudem in Auswertung der Erfahrungen anderer Bundesländer eine Analyse darüber vorgelegt werden, welche Auswirkungen mit einem landesweiten Verzicht auf Straßenausbaubeiträge verbunden sein könnten.
Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt
Die im Antrag geforderten technischen Ausbaustandards seien bereits definiert, daran orientierten sich auch die Gemeinden, erklärte Andrea Pankrath vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt. Eines neuen Leitfadens bedürfe es nicht. Stattdessen solle lieber der Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gesucht werden, inwiefern man beispielsweise von Standards aufgrund verkehrlicher Gegebenheiten abweichen könne. Wie man eine Bürgeranhörung organisieren könne, sei durchaus als Erlass aus dem Ministerium zu vermitteln, so Pankrath.
Der Städte- und Gemeindebund habe sich bereits in der Vergangenheit gegen eine generelle Streichung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen, daran werde festgehalten. Es handle sich dabei um eine originäre Finanzierungsquelle der Gemeinden, so Andrea Pankrath. Die Regelungen in Sachsen-Anhalt seien gut und auskömmlich gestaltet, die Umstellung auf eine Kann-Regelung werde abgelehnt. Die im Antrag erbetene Analyse zur Streichung von Ausbaubeiträgen sei nicht umsetzbar gewesen – sowohl sei sie zeitlich als auch datentechnisch nicht möglich gewesen, da es derzeit kein Bundesland gebe, von dem die Analyse hätte erbracht werden können.
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Das Land Bayern hat am 26. Juni 2018 per Landtagsbeschluss die Straßenausbaubeiträge abgeschafft und ein Verbot der Erhebung verabschiedet, erklärte Martin Bayerle vom Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration. Diese Regelungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2018. Seit Jahresbeginn verschickte Bescheide müssen aufgehoben werden und bereits bezahlte Beiträge erstattet werden.
Zukünftig werde es pauschale Zahlungen an die Kommunen geben, die –gemeindebezogen, nicht maßnahmenbezogen – für die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen gedacht seien. Dies soll im bayerischen Finanzausgleichsgesetz geregelt werden. Hinsichtlich des gesetzten Stichtags seien freilich keineswegs alle Bürger zufrieden, hier fühlten sich manche im Nachteil, räumte Bayerle ein. Diese Form der Ungleichbehandlung sei aber leider unvermeidlich gewesen.
Haus und Grund Sachsen-Anhalt e. V.
Wohnungswirtschaftler Dr. Holger Neumann sprach sich – auch stellvertretend für den Verband der Wohnungsgenossenschaften – für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus. Die Beitragserhebung an sich werde als problematisch erkannt, zudem sei sie mit sehr hohen Verwaltungskosten verbunden. 30 bis 50 Prozent der erhobenen Beiträge müssten für die Verwaltung aufgewendet werden, schätzte Neumann. Genaue Erhebungen dazu liegen allerdings nicht vor.
Man befinde sich mit der Erhebung und Zahlung der Beiträge auf einer hohen Abstraktionsebene, kritisierte Neumann. Es gebe eine teilweise enorme Zeitspanne zwischen der Beitragserhebung und der angeblichen Vorteilsnahme, durch die die Zahlung gerechtfertigt werde. Der Verkehrswert eines Grundstücks sinke aber mitunter durch den Ausbau von Anliegerstraßen, gab Neumann zu bedenken. Die Abschaffung der Beiträge würde zusätzlich zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit führen, da viele Verfahren gegen die Erhebung der Beiträge gar nicht erst gestartet werden würden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich weiter mit dem Antrag der Linken beschäftigen. Am Ende soll eine Beschlussempfehlung verfasst werden, die dem Plenum in seiner Gänze zur Abstimmung vorgelegt werden soll.