Wie wird der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt zukünftig finanziert? Mit dieser Frage hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 6. Dezember 2018 in einer öffentlichen Anhörung beschäftigt. Vertreter von Kommunen und vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen waren eingeladen, ihre Meinung zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des öffentlichen Personennahverkehrs zu äußern. Der Gesetzentwurf wurde im Oktober 2018 in den Landtag eingebracht und von dort zur weiteren Beratung in den Ausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Zuwendungen an die Kommunen für Investitionen in den straßengebundenen ÖPNV ab dem Jahr 2020 auf 20 Millionen Euro festzuschreiben. Ab 2021 soll es dann jedes Jahr zusätzlich 2,5 Prozent mehr geben (Dynamisierung). Außerdem werden zukünftig 31 Millionen Euro für die Schülerbeförderung aus Landesmitteln finanziert und nicht mehr wie bisher aus Regionalisierungsmitteln.
Grundsätzlich Zustimmung, Anmerkung zur Höhe
Birgitt Münster-Rendel, Vorsitzende derLandesgruppe Ost des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), erklärte, dass die Änderung in §8 (Komplementärfinanzierung im GVFG Bundesprogramm) grundsätzlich ihre volle Zustimmung finden. Denn für die großen Straßenbahnausbauvorhaben in Magdeburg und Halle sei langfristig eine gesicherte Finanzierungsrundlage nötig.
Zur Höhe der geplanten Mittel hatte Münster-Rendel zwei Anmerkungen: Ihrer Meinung nach ließe die Formulierung „bis zur Höhe von 20 Millionen Euro“ einen Spielraum zu. Es wäre daher wünschenswert, noch einmal darüber zu diskutieren. Auch die Änderungen zum Schülerverkehr fanden grundsätzlich den Zuspruch des VDV, eine Dynamisierung der Mittel wäre jedoch wünschenswert.
Kommunen regen grundsätzliche Evaluation an
Peter Weiß von den Kommunalen Spitzenverbänden (Landkreistag und Städt- und Gemeindebund)betonte, dass der ÖPNV vor großen Herausforderungen steht, „daher ist eine Finanzierungssicherheit für die Aufgabenträger von besonderer Bedeutung“. Allein die Landkreise hätten 2017 rund 70 Millionen Euro für den ÖPNV ausgegeben.
Darüber hinaus gebe es in den Landkreisen und den kreisfreien Städten einen hohen Investitionsbedarf, um beispielsweise in die Feinerschließung, die Fahrzeugqualität, in Digitalisierungsmaßnahmen und Barrierefreiheit zu investieren. Dafür würden die kommunalen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen. Weiß schlug vor, nach Verabschiedung des Dritten Änderungsgesetzes das Gesamtsystem der ÖPNV-Finanzierung zu evaluieren uns so zu einer Mittelkonnexität zu kommen.
Weiß empfiehlt, die Formulierung „bis zu…“ gänzlich zu streichen, um die 20 Millionen auch tatsächlich zur Verfügung zu haben. Zum Thema Ausbildungsverkehr (31 Millionen Euro) schlugen die Spitzenverbände ab 2020 eine Dynamisierung von 2,5 Prozent vor.
Der Ausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Gesetzentwurf und den Vorschlägen der Anzuhörenden beschäftigen. Ziel ist es, eine Beschlussempfehlung für das Plenum zu erarbeiten.