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Plenarsitzung

Neue Gesetze nun in den Ausschüssen

25. Jan. 2018

Die Abgeordneten des Landtags haben am ersten Tag der 20. Sitzungsperiode (25. Januar 2018) verschiedene neue Gesetze auf den Weg gebracht. Bis auf eines werden alle zunächst in den dafür zuständigen Ausschüssen weiterberaten.

Datenschutz emanzipiert sich vom Landtag

Durch das vorliegende Gesetz – eingebracht im August 2017 – wird die Organisation des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt an die Vorgaben der „Datenschutz-Grundverordnung“ der Europäischen Union angepasst werden. Sie enthält beispielsweise genaue rechtliche Vorgaben für die Organisation dieser Behörde. Die Änderungsanträge von Linken und AfD wurden abgelehnt. Der Änderungsantrag der Koalition wurde beschlossen und auch der Beschlussempfehlung in der so geänderten Fassung mehrheitlich zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Keine Ausschussüberweisung für Gesetzentwurf

Die AfD-Fraktion wollte mit einem im Dezember 2017 eingebrachten Gesetzentwurf die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Unter anderem sprach sie sich dafür aus, dass die Landtagsausschüsse mit Ausnahme der Parlamentarischen Kontrollkommission grundsätzlich öffentlich verhandeln sollen. Der Ministerpräsident soll direkt gewählt werden. Der im Dezember nicht in die Ausschüsse überwiesene Gesetzentwurf wird in zweiter Beratung behandelt. Auch in dieser wurde er nicht in die Ausschüsse überwiesen. Gesetze, die zu einer Verfassungsänderungen führen würden, werden in drei Beratungen behandelt.

Medienrecht muss geändert werden

Bisher regelte in Sachsen-Anhalt § 11 des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für den Bereich des privaten Rundfunks diverse Details zu Datenschutzrecht und Datenschutzaufsicht bei der Datenverarbeitung für journalistisch-redaktionelle Zwecke. Dieses sogenannte Medienprivileg wurde bisher in einer EU-Richtlinie und im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Beide Regelungen treten aber im Mai 2018 außer Kraft. Die bisherige Zuordnung der Regelung muss deshalb geändert werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Entschleierung soll teilweise Pflicht werden

Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Landesregierung sicherstellen, dass die demokratischen Prinzipien im Wahlbüro und in den Schulen gewahrt bleiben. Insbesondere geht es hier um die Erkennbarkeit von Funktionsträgern, aber auch von Schülerinnen, die durch eine permanente Gesichtsverschleierung behindert werde. Sowohl beim Wahlakt als auch im Unterricht könne im Sinne eines vertrauensvollen Miteinanders nicht auf eine Entschleierung verzichtet werden. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Bildung und Kultur (mitberatend) überwiesen.

Zuständigkeiten der Schornsteinfeger

Ziel des Gesetzes ist die Anpassung der landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen und der damit verbundenen Gebührenregelungen zum Vollzug der landesbehördlichen Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.

Karenzzeit zwischen zwei Ämtern

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll verhindert werden, dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt wird. So werden Regelungen geschaffen, die die Aufnahme einer Beschäftigung nach Ende des Amts begrenzen können. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.