Im Januar 2018 hatte die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes vorgelegt. Im Kern geht es darum, dass ehemalige Regierungsmitglieder in Sachsen-Anhalt nach Ende ihrer Tätigkeit nicht sofort in die Wirtschaft wechseln dürfen. Der Gesetzentwurf sieht eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten vor, für Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes.
Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE sollen damit mögliche Interessenkonflikte verhindert werden und „dass durch den Anschein einer voreingenommenen Amtsführung im Hinblick auf spätere Karriereaussichten oder durch die private Verwertung von Amtswissen nach Beendigung des Amtsverhältnisses das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt wird“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf.
Nach eingehender Beratung des Gesetzentwurfes empfiehlt der Ausschuss für Finanzen dem Landtag nun – unter Mitwirkung der Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung –, den genannten Gesetzentwurf abzulehnen. Der Landtag folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses und lehnte den Gesetzentwurf ab.