Der Finanzausschuss hat am 17. Oktober 2018 in einer öffentlichen Anhörung über zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes des Landes diskutiert. Lesen Sie hier die Meinungen der Anzuhörenden im Einzelnen.
Die Meinungen im Einzelnen
Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund begrüßen den Gesetzentwurf der Landesregierung grundsätzlich, da er einige Vereinheitlichungen bringt. Bei den Freistellungsgrenzen (§44) befürchten sie jedoch insbesondere für kleinere Gemeinden Probleme, erklärte Sabine Fiebig. Zudem sollten den Gemeinden die Kosten für die zusätzlichen Freistellungen ersetzt werden. Beim Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sehen die Kommunalen Spitzenverbände Probleme, bei den vorgeschlagenen Freistellungen für Schulungen und Weiterbildungen (§45).
Ulrich Stock vom dbb beamtenbund beklagte, dass die Landesregierung die Gewerkschaften nicht bereits bei der Konzeption des Gesetzentwurfes einbezogen haben. Inhaltlich kritisierte er die Wahl der Vorstände des Personalrates: „Wir fordern, dass der §30 entsprechend geändert wird.“ Jede Gruppe, egal ob Arbeitnehmer oder Beamte, sollten ihre Vorstandsmitglieder wählen können. Daneben machte der dbb einen neuen Vorschlag zum §44 und sprach sich dafür aus, bereits ab 200 Beschäftigten eine Vollfreistellung zu ermöglichen, als Orientierung sollte das Betriebsverfassungsgesetz gelten.
Susanne Wiedemeyer vom Deutschen Gewerkschaftsbund erklärte: „Mitbestimmung ist notwendig, damit der digitale Veränderungsprozess von den Beschäftigten mitgestaltet werden kann.“ Mitbestimmung sei zudem ein wichtiges Instrument, um die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung zu gestalten und ihre Bürgerfreundlichkeit zu verbessern. „Mitbestimmung soll nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein.“ Außerdem müssten die Regelungen zur Jugendausbildungsvertretung dringend überarbeitet werden, insbesondere bei der Polizei sollte es eine echte Jugendvertretung geben.
Personalvertretungen würden mit sinkender Anzahl an Beschäftigten immer stärker belastet, konstatierte Eva Gerth von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: beim DGB. Sie forderte die Abgeordneten auf, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auch für den Bereich der Lehrkräfte umzusetzen und die Freistellungsregelungen zu verbessern. Ebenfalls problematisch sieht sie den §90, bei dem es darum geht, dass alle Gruppen im Vorstand des Personalrates berücksichtigt werden sollen. Die Sinnhaftigkeit des Paragraphen erschließe sich für sie überhaupt nicht.
Olaf Sendel, Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Sachsen-Anhalt, sieht ebenfalls ein Problem im §44, da er den Wechseldienstschichten bei der Polizei keine Rechnung trage. Bei den Mitbestimmungsrechten schloss er sich dem den Ausführungen des dbb an, Außerdem bittet er darum, dass Personalräte auch bei der Beschaffung von Ausrüstung und Bekleidung miteinbezogen werden.
Auch die Gewerkschaft der Polizei steht für eine moderne Personalvertretung und deshalb müsste unbedingt noch einmal an der Freistellungsregelung (§44) gefeilt werden, betonte Uwe Bachmann, Gewerkschaft der Polizei. Eine erste Freistellung sollte bereits ab 200 Beschäftigten erfolgen. In Sachsen-Anhalt werde man sonst mit der vorgeschlagenen Regelung der Landesregierung im bundesweiten Vergleich wieder die rote Laterne tragen. Begrüßenswert seien die Neuregelungen im §59 sowie die Änderungen zur Mitbestimmung über Telearbeitsplätze. Bachmann sprach sich ebenfalls für eine Jugendausbildungsvertretung bei der Polizei aus.
Die Gewerkschaft ver.di schließt sich grundsätzlich der Stellungnahme des DGB an, erklärte Klaus Schwill. Darüber hinaus ging er auf Veränderungsbedarf in einzelnen Paragraphen ein. So hält er beispielsweise die Aufweichung des Versetzungsschutzes in §24 für problematisch. Zudem sollten Informationen des Personalrates nicht nur über das Intranet, sondern alle möglichen Kanäle ermöglicht werden (§49). Die Regelungen zum Thema Datenschutz hält ver.di ebenso wie der dbb für entbehrlich. Die Schaffung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte wird begrüßt.
Nach Meinung der Konferenz/AG der Hauptpersonalräte entspricht die Vorlage nicht dem Ziel der Koalitionspartner, das PersVG LSA wirklich zu modernisieren. Kritisiert werden insbesondere fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten und die fehlende Beteiligung der Personalräte in strategischen Fragen, wie Haushaltsplanung, Personalplanung, Personalentwicklung oder Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Baumaßnahmen.
Dabei gehe es nicht ausschließlich um die tatsächliche Mitbestimmung, sondern einfach darum rechtzeitig informiert zu werden. Die AG Hauptpersonalräte erinnerte daran, dass in den Dienststellen zwischen Arbeitgeber und Angestellten respektvoll, gleichberechtigt und auf Augenhöhe kommuniziert werden sollte. „Denn auch zur öffentlichen Verwaltung sollte es gehören, dass Prozesse demokratisch ablaufen.“
Kerstin Hinz, vom Lehrerhauptpersonalrat, fordert ebenfalls eine Erhöhung der Freistellungsquote. In §24 des Gesetzentwurfes des Landesregierung soll die Versetzungsklausel und die Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen gestrichen werden, dies kritisierte Hinz deutlich. Hochproblematisch sei der neueingefügte §90: „Es erschließt sich nicht, warum bei den Wahlen zum Vorstand des Lehrerhaupt- und der Lehrerbezirkspersonalräte abweichende Regelungen gegenüber dem § 30 gemacht werden“, beanstandet der Lehrerhauptpersonalverband. Es sei nicht nachvollziehbar, dass hier ein Minderheitenrecht eingeräumt werden soll.
Der Philologenverband wies den Verdacht der Lobbyarbeit durch §90 entschieden zurück. Vorsitzender Thomas Gaube erläuterte, dass dieser keinen Vorteil für seinen Verband darstellen würde – wie zuvor von einigen Rednern angemerkt. Seiner Ansicht nach wäre er auch überhaupt nicht nötig, wenn der §30 anders geregelt werden würde und dort auch verschiedene Gruppen einbezogen würden.
Bodo Zeymer, Vorsitzender der Hauptpersonalräte Sachsen-Anhalt, schloss sich im Wesentlichen seinen Vorrednern an. Rechtsanwalt Frank Schröder hatte eine Reihe von Anmerkungen, die er selbst folgendermaßen zusammenfasste: „Lassen Sie uns mehr Demokratie wagen, denn weniger hat uns nicht signifikant vorangebracht!“
Der Finanzausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Gesetzentwurf und den Anmerkungen der Anzuhörenden beschäftigen und möglicherweise Änderungen vornehmen. Danach wird eine Beschlussfassung für den Landtag erarbeitet.