Welche Möglichkeiten haben Angestellte im öffentlichen Dienst, ihren Arbeitsalltag mitzubestimmen? Antworten auf diese und andere Fragen gibt es im Landespersonalvertretungsgesetz (PersVG LSA). Dieses regelt die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten bei der Ausgestaltung der Verwaltungen und der individuellen Arbeitsverhältnisse in der dienstlichen Auseinandersetzung mit den öffentlichen Arbeitgebern.
Welche Gesetzentwürfe gibt es?
Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE hat Sachsen-Anhalt seit Jahren ein rückständiges Landespersonalvertretungsgesetz, das dringend einer Überarbeitung bedürfe. (Die letzte Novellierung stammt aus dem Jahr 2004). Daher hatte die Fraktion bereits im Sommer 2017 einen Gesetzentwurf zur Änderung des PersVG LSA vorgelegt, der vom Landtag in den Finanzausschuss überwiesen wurde. Im Juni 2018 hat die Landesregierung nun einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema vorgelegt. In einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 17. Oktober 2018, hatten Experten nun die Möglichkeit, ihre Meinung und Anregungen zu den beiden Entwürfen mitzuteilen.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE
Im Zentrum der Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE steht vor allem eine stärke Mitbestimmung der Beschäftigten. Zudem soll die Gruppe der Beschäftigten, die unter das PersVG LSA fallen, erweitert und die Quote der Personalräte erhöht werden. Denn mancherorts sei die Arbeitsfähigkeit der Personalräte bereits gefährdet oder sie seien aufgrund der Aufgabenfülle überfordert. Daneben müssten auch die Interessen der jungen Nachwuchskräfte zukünftig stärker berücksichtigt werden, so die Fraktion DIE LINKE.
Gesetzentwurf der Landesregierung
In der Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung im Juni 2018 skizzierte Finanzminister André Schröder die aus seiner Sicht wichtigsten Veränderungen:
- die Herabsetzung der Freistellungsgrenze für Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigte auf 250
- die gerechtere Ausgestaltung bei der Wahl des Vorstands des Personalrats
- die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Vollzeitstellen für Dienststellen mit mehr als 2 000 Beschäftigten
- die Ausdehnung der Mitbestimmungstatbestände um die Ablehnung eines Antrags auf Tele- und Heimarbeit, sofern nicht durch Dienstvereinbarungen geregelt
- das uneingeschränkte Teilnahmerecht für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den regelmäßigen Gesprächen des Personalrats mit der Dienststellenleitung
- die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz
Die Anzuhörenden aus Gewerkschaften und Personalräten hatten einige Änderungs- und Verbesserungsvorschläge, die sich hauptsächlich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung bezogen. Dabei ging es häufig um die geplanten Freistellungsregelungen (§44), die Mitbestimmungsparagraphen sowie den neu eingefügten §90 der PersVG LSA.
Wie geht es nach der Anhörung weiter?
Der Finanzausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Gesetzentwurf und den Anmerkungen der Anzuhörenden beschäftigen und möglicherweise Änderungen vornehmen. Danach wird eine Beschlussfassung für den Landtag erarbeitet.