Der Landtag hat in seiner Dezember-Sitzungsperiode neben dem Haushalt für das Jahr 2019 noch drei weitere Gesetze verabschiedet. Sie betreffen das Blindengeld, die Ausbildung in der Pflege und die sogenannten tierischen Nebenprodukte.
Blindengeld wird erhöht
Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf mehr Fachkräfte für Beratungsstellen gewinnen. Zudem wird das Blindengeld erhöht werden. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hatte eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs vorsieht. Die Mehrheit der Abgeordneten des Landtags folgte dieser Empfehlung.
Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
Die Kosten der Ausbildung nach den Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes werden durch Ausgleichsfonds finanziert, die auf Landesebene organisiert und verwaltet werden. Die Landesregierung legte daher im November den Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege“ sowie die im Gesetzentwurf enthaltene Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der zuständigen Stelle, die das Sondervermögen verwaltet, vor. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration empfahl, den Gesetzentwurf anzunehmen – so wurde es auch im Plenum vollzogen.
Änderungen bei tierischen Nebenprodukten
Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz war nach Ansicht der Koalition zwingend erforderlich, da eine Gewährung von Beihilfen für die Beseitigung von Tierkörpern verendeter Tiere auch nach dem 31. Dezember 2018 nötig sei. Wenn keine Änderung des Gesetzes erfolgt wäre, hätte die Tierseuchenkasse nach diesem Gesetz ab dem 1. Januar 2019 keine Beihilfe mehr gewähren können und die Beteiligung des Landes wäre entfallen. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl dem Landtag mit 6:3:2 Stimmen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dieser Empfehlung wurde im Plenum gefolgt.