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Plenarsitzung

Polizeibeamte bald mit Body-Cams unterwegs?

In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport am Donnerstag, 16. Februar 2017, mit dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt. Die Änderung sieht vor, dass Polizeibeamte in den Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau für ein Pilotprojekt von etwa zwei Jahren mit Body-Cams ausgestattet werden. Zum Zweck der Eigensicherung in § 16 Abs. 3 SOG LSA sollen Polizeibeamte dann bei Personen- und Fahrzeugkontrollen Videoaufzeichnungen machen dürfen. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 40 000 Euro. 

Bei Fahrzeug- und Personenkontrollen könnten Polizeibeamte in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts bald Body-Cams tragen. Der Innenausschuss des Landtags diskutierte eine mögliche Gesetzesänderung. Foto: Gerhard Seybert/fotolia.com

Außerdem soll gesetzlich geregelt werden, dass Polizeivollzugsbeamtinnen und
-beamte den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich mit einem Namensschild oder einer eindeutig zu erkennenden Nummer gegenübertreten. Dies ist bisher nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Die einmalig anfallenden Kosten für die gesetzliche Ausgestaltung der Kennzeichnungspflicht betragen nach Angaben der Landesregierung 297 400 Euro. Innenminister Holger Stahlknecht hatte den Entwurf zur Änderung des Gesetzes im Dezember 2016 in den Landtag eingebracht. Von dort wurde er zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Die Ergebnisse der Anhörung in Kürze

Einige Rechtsexperten und der Landesdatenschutzbeauftragte sahen den Entwurf zur Änderung des Gesetzes äußerst kritisch. In einigen Teilen hielten sie ihn sogar für nicht verfassungskonform. Probleme sahen sie beispielsweise bei der Übertragung der Aufnahme von der Körperkamera in die Einsatzzentrale, beim geplanten Pre-Recording (Video- und Tonaufnahmen sollen bereits vor der per Knopfdruck ausgelösten Aufnahme beginnen) und der Tatsache, dass Bürgern kein gesetzlich geregeltes Zugangsrecht zu den erhobenen Daten eingeräumt werden soll.

Darüber hinaus äußerten sie Zweifel, ob das Instrument Body-Cam tatsächlich zum Schutz der Beamten und zur Deeskalation einer Situation beitragen könne. Kritik erntete die Landesregierung mit ihrem Entwurf auch für das Fehlen einer Evaluationsklausel für den geplanten Modellversuch.

Die Gewerkschaftsverbände der Polizei in Sachsen-Anhalt begrüßten dagegen die Einführung von Body-Cams für Polizeibeamte in den kreisfreien Städten. Bei vielen Einsätzen gebe es eine hohe Grundaggressivität, mit einer Body-Cam könnte das Aggressionspotenzial reduziert werden, zeigten sich die Polizeibeamten überzeugt.

Die im Gesetzentwurf gemachten Vorschläge zur namentlichen oder nummerischen Kennzeichnung von Polizeibeamten in geschlossenen Einheiten hielten sie für völlig überzogen. Schon jetzt könnten bei Verdacht auf ein Fehlverhalten eines Beamten, diese im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert werden. Viele Polizeibeamte hätten das Gefühl, dass sie zu noch deutlicherer Kennzeichnungspflicht gezwungen werden, während Extremisten gleichzeitig Gewalt glorifizierten und vermummt zu Demonstrationen erscheinen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung, die dann dem Landtag vorgelegt wird.

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