Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten im Dezemberplenum einen Antrag ein, mit dem sie sich für eine Neufassung des Gewerbesteuergesetzes einsetzen. Es ist vorgesehen, dass die Gewerbesteuerzerlegung bei Gewerbebetrieben mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden künftig deutlich wirtschaftskraftbezogener vorzunehmen ist und nicht mehr nach dem Maßstab der Arbeitslöhne. Außerdem soll es Änderungen bei der Besteuerung von Solar- und Windenergieunternehmen geben. Die Fraktion DIE LINKE brachte einen Alternativantrag ein.
Zerlegungsrecht neu regeln
Die Kommunen sollten eigentlich in der Lage sein, von ihren eignen Einnahmen zu leben. Ergänzend wirke das Land durch den Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen, erklärte Silke Schindler (SPD). Der größte Teil der selbsterwirtschafteten kommunalen Einnahmen beruhe auf den Steuern, darunter auch die Gewerbesteuer. Für die Gemeinden sei diese allerdings die instabilste Steuerart, so Schindler. Insgesamt sei das Steuereinkommen zu niedrig. Für nicht wenige sei der Osten nur die „verlängerte Werkbank des Westens“, auch die Arbeitslöhne seien hier niedriger als im Westen. Die östlichen Bundesländer würden im Zerlegungsrecht der Gewerbesteuer dadurch benachteiligt, da diese nicht wirtschaftskraftbezogen berechnet werde. Zu einer gerechteren Gewerbesteuerzerlegung soll es auch bei Anlagen, die zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie dienen, kommen.
Modellrechnungen anstellen
Die Regelungen der Steuerzerlegung sollten nach Ansicht der Koalition mehr Bezug zur Wirtschaftskraft aufweisen, rekapitulierte Finanzminister Michael Richter (CDU). Bestehende Regelungen sollten überprüft werden, ob sie noch zeitgemäß seien. Richter empfahl, Modellrechnungen durchzuführen, ob diese Änderungen tatsächlich auch zu positiven Entwicklungen in Sachsen-Anhalt führten.
Antrag aus der Mottenkiste
Die Zerlegungsregelung der Gewerbesteuer führe kaum zu steuerlichen Gewinnen durch Windenergieanlagen in den Standortkommunen, kritisierte Volker Olenicak (AfD). 30 Jahre nach dem Start des intensiven Ausbaus der Windenergie hole die Koalition einen alten Vorschlag aus der Mottenkiste, „das, was Sie hier einreichen, kommt 30 Jahre zu spät“, so Olenicak. Die Windenergie sei der Landesregierung aus den Händen geglitten: die Betreiber säßen nicht in Sachsen-Anhalt, Speichermedien seien immer noch nicht entwickelt worden, nun werde auf längst überfällige Steueränderungen gedrängt, so der AfD-Abgeordnete.
Steuer nach Leistung berechnen
Die Zerlegung der Gewerbesteuer solle nicht mehr an den gezahlten Löhnen orientiert werden, sondern an der tatsächlichen Wirtschaftskraft. So wolle man den strukturellen Nachteilen im Osten begegnen, erklärte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Gewerbesteuer solle nicht mehr nach dem Buchwert der Anlagen, sondern nach deren Leistung berechnet werden. Dies soll zu einer verbesserten Akzeptanz der Anlagen führen, da sie sich finanziell besser rentieren würden.
Gewerbesteuer in dieser Form anachronistisch
Die Gewerbesteuer sei in den 1930er Jahren geschaffen worden, um vor Ort erwirtschaftete Steueraufkommen auch für den Ort nutzbar zu machen, erinnerte Swen Knöchel (DIE LINKE). Zerlegungsbestrebungen waren zur Zeit der Schaffung dieser Steuer noch nicht so sehr von Belang. Der Faktor Lohn habe seinerzeit den größten Anteil an der Gesamtwertschöpfung innegehabt. Die Gewerbesteuer sei in dieser Form aber mittlerweile anachronistisch und müsse breitgefächerter aufgestellt werden. Sachsen-Anhalt solle sich für eine komplette Überarbeitung der Gewerbesteuer einsetzen, forderte Knöchel.
Zu Lasten strukturschwacher Regionen
„Wir haben dringenden Handlungsbedarf bei der Gewerbesteuer“, erklärte Guido Heuer (CDU). Die Bundesregierung hatte im Jahr 2018 die Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse eingesetzt. Diese beschäftige sich auch mit dem Steueraufkommen für die Kommunen. Die Zerlegung der Gewerbesteuer auf Basis der Löhne gehe zu Lasten der strukturschwachen Regionen. Heuer warb deshalb ebenfalls dafür, sich auf Bundesebene für die Neufassung des Gewerbesteuergesetzes einzusetzen.
Im Anschluss an die Debatte wurde der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion DIE LINKE angenommen, die AfD-Fraktion enthielt sich.