Der Landtag hat in seiner letzten Sitzungsperiode vor der parlamentarischen Sommerpause noch eine Reihe von Gesetzen verabschiedet. Sie betreffen beispielsweise den Brandschutz, Investitionen im Straßenbau und Body-Cams bei der Polizei.
Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfahl dem Landtag, dem Gesetz zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages zuzustimmen. Hier werden unter anderem die Änderungen der Programmbezeichnungen in „Deutschlandfunk Kultur“ (bislang „Deutschlandradio Kultur“) und „Deutschlandfunk Nova“ (bisher „DRadio Wissen“) nachvollzogen. Zudem werden im Deutschlandradio-Staatsvertrag Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne der Gremien des Deutschlandradios umgesetzt. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zur Beschlussempfehlung des Medienausschusses (PDF)
Psychosoziale Prozessbegleitung
Die psychosoziale Prozessbegleitung versucht, zwischen Opferschutz und juristischem Aufklärungsinteresse zu vermitteln. Ein Ausführungsgesetz des Landes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren soll zukünftig die Details regeln, Standards konkretisieren und die praktische Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung regeln. Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfahl den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
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Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration empfahl dem Landtag, den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt anzunehmen. Dabei geht es um Änderungen beim Blindengeld, das blinden Menschen ihre durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen ausgleicht. Die Gesetzesänderung wird im Zuge der bundesweiten Pflegereform der veränderten Pflegestufe nötig. Der Beschlussempfehlung wurde einstimmig gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (PDF)
Investitionen im kommunalen Straßenbau
Die Landesregierung möchte das Gesetz zur Finanzierung von Investitionen im kommunalen Straßenbau präzisieren und schlug daher eine Änderung im Gesetzestext vor. Demnach dürfen die Landkreise fortan als pauschalen Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der ihnen durch die Weiterleitung nach § 4 des Gesetzes entsteht, bis zu 2 v. H. den ihnen zufließenden Mitteln vorweg abziehen. Nach Beratung empfahl der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr dem Landtag, den Gesetzentwurf in vorliegender Fassung anzunehmen. Der Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
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Änderung des Brandschutzgesetzes
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl dem Landtag, dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zweite Änderung des Brandschutzgesetzes in vorliegender Fassung zuzustimmen. Unter den aufgezeigten Rahmenbedingungen des Projekts „FEUERWEHR 2020“ soll mit dem Gesetz auch für die Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechterhalten werden. Der Beschlussempfehlung wurde in unveränderter Fassung mehrheitlich gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses (PDF)
Modellversuch mit Body-Cams
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahl dem Landtag, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in vorliegender Form zuzustimmen. Damit soll das Tragen eines Namensschilds oder einer numerischen Kennzeichnung bei der Polizei geregelt werden. Zudem soll die Befugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen (Modellversuch für sogenannte Body-Cams) in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts befristet um die Möglichkeiten der Vorabaufzeichnung und die Anfertigung von Tonaufzeichnungen erweitert werden. Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.
Zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses (PDF)
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Der Ausschuss für Inneres und Sport befürwortete den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit und empfahl, diesen anzunehmen. Nach der aktuellen Rechtslage gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange und soweit der Zweck der Abwicklung dies erfordert. In der kommunalen Praxis resultiert hieraus ein teilweise sehr langer Abwicklungsprozess mit entsprechend hohen laufenden Abwicklungskosten. Dies soll nun auf Initiative der Koalitionsfraktionen geändert werden. Der Beschlussempfehlung wurde zugestimmt. Das Gesetz ist damit beschlossen.